Steht mir beim Sturz wegen Glatteis Schmerzensgeld zu?

Antwort 1:
Auch wenn Schmerzensgeld das Leiden nicht wirklich mindert – für die Opfer von Glatteis kann es eine wichtige Genugtuung sein. Doch nicht jeder, der auf winterlich glatten Wegen stürzt, hat Anspruch darauf. Zwar besteht eine allgemeine Streupflicht für Gemeinden und Anlieger, aber eine 100prozentige Sicherheit sieht der Gesetzgeber nicht vor. Ob ein Betroffener finanziellen Ausgleich für seinen erlittenen Schaden bekommt, entscheidet deshalb in den meisten Fällen das Gericht. Wer Schmerzensgeld beantragen möchte, braucht einen versierten Anwalt, der seine Rechte vertritt. Experten für Verkehrsrecht und Schadensersatz findet man etwa über die deutsche-anwaltshotline.de.

Antwort 2:
In den Zeitungen haben wir diesen Winter viel von Streu- und Räumpflicht gelesen. Aber nicht jeder kennt die genauen Regelungen hierzu. Generell ist man als Eigentümer verpflichtet, den Weg vor seinem Haus von Schnee und Eis frei zu halten. Das Gleiche gilt für Städte und Gemeinden, die für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs sorgen sollen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt jedoch immer wieder Ausnahmen auf. So gilt die Streupflicht zum Beispiel nur zwischen 7 und 8 Uhr am Morgen und 22 Uhr am Abend. Früher oder später muss niemand vor seinem Haus schippen. Wer nachts stürzt, bekommt in aller Regel kein Schmerzensgeld, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Weg bereits vor 22 Uhr vereist war.

Antwort 3:
Auch während der Schnee fällt, müssen Eigentümer nicht räumen. Erst wenn der Schneefall endet oder nur noch wenige Flocken vom Himmel rieseln, beginnt die Streupflicht. Fußgänger oder Radfahrer, die im dichten Schneegestöber verunglücken, gehen daher vor Gericht beim Schmerzensgeld meist leer aus. Als Richtschnur gilt hierbei ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Es weist darauf hin, dass risikobereite Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld an Unfällen tragen. Ob man im Einzelfall trotzdem Chancen auf eine Zahlung hat, kann dann eine schnelle Anfrage bei frag-einen-anwalt.de klären.

Donnerstag, 25. Februar 2010
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