Meine Haare wurden total verschnitten. Bekomme ich als Entschädigung das Geld zurück?
Antwort 1:
Pony schräg, Frisur komplett verschnitten? Die meisten Friseure zahlen in diesem Fall als Entschädigung anstandslos das bezahlte Geld zurück. Schließlich ist der Friseur auf die Zufriedenheit seiner Kunden angewiesen und hofft, dass sie auch beim nächsten Schnitt wieder zu ihm kommen. Generell kommt es hier aber auf die Kulanz des Friseurs an. Denn was eine total verschnittene Frisur ist, liegt ja oft im Auge des Betrachters. Ob Sie juristischen Anspruch auf Rückzahlung Ihres Geldes haben, können Sie auch schnell über die deutsche-anwaltshotline.de klären.
Antwort 2:
Sind Sie „nur“ unzufrieden, weil Ihnen der neue Look nicht gefällt? Das wäre natürlich ärgerlich, zumal wenn Sie viel Geld in dem Salon gelassen haben. Einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung haben Sie aber erst, wenn der Friseur einen fachlichen Fehler gemacht hat. Ganz offensichtlich ist dies etwa bei misslungenen Färbungen oder Haarausfall durch aggressive Chemikalien. Um auf Nummer sicher zu gehen, weisen erfahrene Friseure deshalb vor dem Einsatz von Chemikalien auf mögliche Risiken hin. Im Gespräch mit dem Friseur sollten Sie also aufmerksam zuhören.
Antwort 3:
Wenn tatsächlich etwas schief geht, sollten Sie dies sofort reklamieren. Wer erst zwei Tage später im Laden erscheint, um Geld für seine verschnittene Frisur zu verlangen, hat schlechte Karten. Wenn sich keine eindeutige Schuld nachweisen lässt, etwa weil der Kunde seine Wünsche zu ungenau geäußert hat, bieten gute Friseure oft an, die Schäden zu auszubessern oder den nächsten Schnitt gratis zu machen. Ob ein Salon Entschädigung zahlt, hängt davon ab, wie kundenorientiert der Friseur ist. In extremen Fällen, etwa wenn Sie wegen der missratenen Frisur ein Foto-Shooting absagen oder verunstaltet auf ihrer eigenen Hochzeit erscheinen müssen, können Sie sogar Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Infos und Fachanwälte finden Sie auf schmerzensgeld.info.