Kann man trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?

Antwort 1:
Wenn der Arzt Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit ausgestellt hat, schützt dies nicht vor einer Kündigung. Viele Menschen glauben zwar, dass sie während einer Krankheit vor Kündigungen sicher sind, das Arbeitsrecht sieht so eine Regelung jedoch nicht vor. Lediglich in der DDR war eine Kündigung während der Krankheit ausgeschlossen. In der BRD gab es diesen Schutz nie. Selbst wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, kann der Arbeitgeber Ihnen während der Dauer einer Krankheit kündigen. Da im Einzelfall zahlreiche persönliche und betriebliche Faktoren zu berücksichtigen sind, sollte man sich bei Arbeitsunfähigkeit rechtlich beraten lassen. Gute Anlaufstellen sind etwa das Portal info-arbeitsrecht.de oder die deutsche-anwaltshotline.de.

Antwort 2:
Oftmals ist sogar die Krankheit der ausschlaggebende Grund für eine Kündigung. Damit die Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit rechtswirksam ist, müssen jedoch drei Kriterien erfüllt sein. Erstens muss die Bescheinigung eine negative gesundheitliche Prognose rechtfertigen. Zweitens müssen die erwarteten Fehlzeiten zu einer Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen, und schließlich muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alle Interessen sorgsam abgewogen hat. Hierbei spielen sowohl die Krankheitsursachen, Alter und Beschäftigungszeit des Patienten sowie betriebsinterne Fehlzeiten eine Rolle. Der Rauswurf eines verdienten Mitarbeiters wegen einer Grippe ist also nicht möglich. Wohl aber die Kündigung eines Angestellten, der regelmäßig wegen seiner Alkoholsucht ausfällt und dadurch den Betriebsablauf stört. Eine umfassende Sammlung von Urteilen und Gesetzestexten bietet das betriebsratszentrum.de.

Antwort 3:
Damit der Arbeitnehmer überhaupt den Schutz des Gesetzes genießen kann, muss er die Bescheinigung des Arztes rechtzeitig bei seiner Firma einreichen. Gewöhnlich hat er dafür vier Tage Zeit. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss die Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Tag vorliegen. Wer diese Termine versäumt, riskiert eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss dann nicht mal persönliche Gründe angeben, sondern kann sich auf den Verstoß gegen formale Fristen berufen.

Mittwoch, 17. Februar 2010
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