Rechnung erstellen: Was muss zwingend drauf stehen?
Antwort 1:
Gerade Unternehmen schreiben jeden Tag aufs Neue viele Rechnungen, doch was genau gilt es zu beachten, will man eine Rechnung erstellen? Der Gesetzgeber hat hier sehr genaue Vorgaben gemacht, welche Angaben auf jeder Rechnung zwingend notwendig sind. So muss generell jede Rechnung mit einer laufenden Rechnungsnummer versehen werden. Ebenfalls ist auf dieser zwingend das Datum der Rechnung anzugeben, sowie der Leistungszeitpunkt. Weiterhin müssen die erbrachten Leistungen bzw. die gelieferten Waren in ihrer Art und Menge aus der Rechnung hervorgehen. Diese sind sowohl mit dem Einzelpreis, als auch mit Stückzahl und Gesamtpreis zu versehen. Der Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist immer dann Pflicht, wenn der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Bei einer Befreiung von der Umsatzsteuer, muss man beim Rechnung erstellen darauf achten, dass ein entsprechender Vermerk auf dieser zu finden ist.
Antwort 2:
Das sind sicher alles wichtige Angaben, zwingend ausgewiesen werden muss aber auch eine Steuernummer. Wahlweise, bzw. wenn man darüber verfügt, kann man anstelle der Steuernummer auch die UST-ID angeben. Der Vorteil bei dieser liegt darin, dass man nicht so leicht an steuerliche Informationen des Rechnungsausstellers kommen kann. Gut zusammengefasst sind die Pflichtangaben, die man beachten muss, will man eine Rechnung erstellen, auch unter http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html. Dort kann man genau nachlesen, auf welche Angaben es letztendlich ankommt.
Antwort 3:
Wichtig ist aber auch, dass man dem Kunden ein Zahlungsziel setzt und beim elektronischen Versand der Rechnung eine elektronische Signatur. Ansonsten erkennt das Finanzamt die Rechnung nicht an, wer also auf die Signatur verzichten will, sollte die Rechnungen wie gewohnt per Post versenden.