Wann werden in der Regel nach einer Anzeige die Ermittlungen eingestellt, wenn keine Beweise vorliegen?
Antwort 1:
Wie die Ermittlungen in einem Strafprozess zu führen sind, ist in der Strafprozessordnung (StPO §§ 160) genau geregelt. Sobald eine Anzeige bei der Polizei eingegangen oder der Verdacht auf eine Straftat entstanden ist, muss die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlung beginnen. Einen festen zeitlichen Rahmen hat sie hierfür jedoch nicht. So kommt es, dass sich viele Verfahren über Jahre hinstrecken. Wer wissen möchte, wie der aktuelle Stand der Ermittlungen ist, sollte deshalb einen Anwalt beauftragen oder sich beraten lassen, etwa über die deutsche-anwaltshotline.de. Ein offizielles Ende findet das Ermittlungsverfahren erst, wenn der Staatsanwalt schließlich genügend Beweise beisammen hat und öffentliche Klage erhebt. Sollten die Ermittlungen keine ausreichenden Gründe für einen Strafprozess ergeben haben, muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Neben mangelnden Beweisen kommt hierfür auch eine Geringe der Schuld in Frage.
Antwort 2:
Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Beschuldigte in Haft genommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft nur sechs Monate Zeit bis zur Anklageerhebung oder Einstellung der Ermittlungen. In dieser Phase überprüfen die Behörden dann unter Hochdruck, welche belastenden oder entlastenden Umstände vorliegen. Um zu erfahren, welche Beweislage den Ermittlern vorliegen, braucht man allerdings einen Anwalt. Denn nur dieser kann alle Akten einsehen und daraus eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Ein hilfreiches Portal ist hier anwaltssuche.de. Sollte sich kein auseichender Tatverdacht ergeben, wird das Verfahren eingestellt und der Beschuldigte kann das Gefängnis verlassen.
Antwort 3:
Sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, bekommen die Beteiligten eine schriftliche Nachricht. Doch Achtung: Hier heißt es genau zu lesen. Denn der Einstellungsbescheid ergeht immer nur für den Moment. Falls sich in Zukunft neue Beweise ergeben, kann es doch noch zu einer Strafklage kommen. Der einzige hier maßgebliche Zeitrahmen ist die Verjährungsfrist. Ohne anwaltliche Beratung sollte deshalb niemand durch ein Ermittlungsverfahren gehen.