Wie sehr beeinflusst eine Vorstrafe die Berufswahl?
Antwort 1:
Obwohl viele Deutsche irgendwann einmal mit dem Gericht in Berührung kommen, ist das Strafrecht für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. So weiß kaum jemand, was offiziell als Vorstrafe gilt. Juristisch ist hierunter jede Art von Verurteilung gefasst. Solange das Strafmaß so niedrig ist, dass es nicht im Führungszeugnis auftaucht, darf man es jedoch gegenüber Dritten verschweigen. Die genauen Daten erfahren Sie etwa bei 123recht.net.de. Falls Ihr Führungszeugnis „sauber“ ist, müssen Sie Ihrem potentiellen Arbeitgeber also gar nichts über Ihre Vergangenheit offenbaren. Allerdings: Bei einer eingetragenen Vorstrafe werden Banken, Versicherungen und andere auf Seriosität bedachte Unternehmen Sie nicht einstellen. In handwerklichen Branchen spielt das Strafregister oft eine geringere Rolle, ebenso bei Hilfstätigkeiten oder Jobs wie Gerüstbauer oder Gärtner.
Antwort 2:
Eine Vorstrafe hindert nicht nur bei der Berufswahl, sondern auch bei vielen anderen Belangen des täglichen Lebens, etwa bei der Führerscheinprüfung. Aber nicht nach jedem Gesetzesverstoß gilt man als vorbestraft. Erst wenn die Strafe ein bestimmtes Maß übersteigt, kommt ein Vermerk in das Führungszeugnis. Bei Erwachsenen ist dies eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder 90 Tagessätzen. Bei Jugendlichen gilt eine Mindestgrenze von zwei Jahren (zur Bewährung). Trotz kleinerer Delikte können Jugendliche sich also unbelastet für eine Ausbildung bewerben. Tipp: Wenn Sie persönliche Fragen hierzu haben, bekommen Sie über die deutsche-anwaltshotline.de schnell und kostengünstig Rat.
Antwort 3:
Wenn im Führungszeugnis eine Strafe eingetragen ist, lehnen die meisten Firmen und Behörden eine Bewerbung kategorisch ab. Einige Arbeitgeber machen jedoch eine Ausnahme und schauen sich den Kandidaten individuell an. Speziell bei Jugendlichen sind viele Chefs bereit, einmalige Ausrutscher zu verzeihen. Wichtig: mit Hilfe von bewerbung-training.de kann man sich auf das Gespräch vorbereiten! Falls dennoch kein Arbeitgeber bereit ist, einen Vertrag zu unterschreiben, bleibt die Möglichkeit die Verjährungsfrist abzuwarten. Je nach Schwere der Tat wird die Vorstrafe nach drei bis zehn Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht.