Unterhalt Berechnung: Gibt es im Internet eine Tabelle zur Übersicht?

Antwort 1:
Ob für den Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder – die Unterhalt Berechnung richtet sich in Deutschland nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Um den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die Steigerung der Lebenshaltungskosten mit einzubeziehen, erstellen die Familiensenate des Düsseldorfer Oberlandesgerichts jährlich neue Tabellen. Diese gelten dann bundesweit als Orientierung für Paare und Familien. Einsehbar sind die aktuellen Daten etwa auf dem Portal des Bundesministeriums bmfsfj.de oder beim treffpunkteltern.de. Anhand der online aufgeführten Tabellen können Sie sofort zuhause eine Unterhalt Berechnung durchführen. Bei Bedarf lassen sie sich auch als PDF-Datei auf dem eigenen PC speichern. Weitere Leitlinien, an denen die Gerichte sich bei ihren Entscheidungen orientieren, können Sie außerdem bei unterhalt-hamburg.de herunterladen.

Antwort 2:
Wichtig: Eine Tabelle kann immer nur ein erster Anhaltspunkt sein. Einen Rechtsanspruch auf die dort genannten Summen haben Sie nicht. Denn bei der gerichtlichen Unterhalt Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle, die sich aus der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen ergeben. So entscheiden zum Beispiel beim Ehegattenunterhalt auch die Länge der Ehe oder der Verdienst des geschiedenen Partners über die Höhe der Unterhaltspflicht. Wenn Sie wissen möchten, womit Sie in Ihren persönlichen Fall zu rechnen haben, lohnt deshalb der Gang zum Anwalt. Nur er weiß auch, wie Sie ihre Interessen vor Gericht am besten durchsetzen. Einen geeigneten Fachanwalt in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel online über den anwaltsuchdienst.de.

Antwort 3:
Jede Scheidung hat auch finanzielle Aspekte. Dies gilt sowohl für gemeinsam erworbenes Vermögen als auch für die Unterhaltszahlungen an den Ehepartner. Die größte Bedeutung hat die Unterhalt Berechnung allerdings für Familien mit Kindern. Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen, wie viel Sie zahlen müssen oder welche Summen Sie von Ihrem Partner zu erwarten haben, können Sie dazu einen Online-Rechner nutzen. Mit dem Unterhaltsrechner von stern.de ermitteln Sie zum Beispiel die Höhe von Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt und Kindes Unterhalt anhand Ihrer persönlichen Daten.

Montag, 12. Oktober 2009
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