Wann muss man für die Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen?
Antwort 1:
Seit dem 1. Januar 2008 sind neue Gesetze in Kraft getreten, die beim Unterhaltsrecht einige Änderungen vorsehen. Man muss nicht immer für die Ex-Frau den Unterhalt zahlen, besonders dann nicht, wenn diese wieder heiratet oder auch nur eine eingetragene Lebensgemeinschaft hat. Auch die Ex-Frauen haben heute die Pflicht, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, sie müssen früher die Eigenverantwortlichkeit übernehmen und sich eine angemessene Tätigkeit suchen. Sehr schön beschrieben ist die ganze Thematik, wann man Unterhalt zahlen muss oder auch nicht unter http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/ehegattenunterhalt.html, da kann man sich umfassend informieren.
Antwort 2:
Entscheidend ist aber auch, ob man an die Ex-Frau Unterhalt zahlen muss, ob gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervor gegangen sind. Es gibt im deutschen Recht die unterschiedlichsten Formen des Unterhalts, so dass ein Laie da kaum durchblicken kann. In dieser Angelegenheit, sollte man am besten einen Anwalt für Familienrecht konsultieren, der einen beraten kann, ob man noch Unterhalt zahlen muss und wenn ja, in welcher Höhe dieser zu zahlen ist.
Antwort 3:
Da muss ich meinen Vorredner Recht geben, denn beim Unterhalt wird in Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt und Betreuungsunterhalt unterschieden und als Laie weiß man dann wirklich nicht mehr ob und wie viel man Unterhalt zahlen muss. Da sollte man doch besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Sind zum Beispiel noch schulpflichtige Kinder beim Ex-Partner, so kann dieser in der Regel nicht einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, die es heutzutage kaum noch gibt, oder die Arbeitszeiten sind so gelegt, dass die Kinder nicht mehr versorgt werden können. Wann man Unterhalt zahlen muss und wann nicht, dafür sollte man am besten einen Anwalt zu Rate ziehen.