Wie viel kann man von einem Untermieter in der Wohnung Miete verlangen?
Antwort 1:
Von einem Untermieter in der Wohnung Miete zu verlangen, ist durchaus legitim. Doch bevor man einen solchen aufnimmt, sollte man sich erst einmal über die rechtlichen Probleme, die hierbei auftreten können, informieren. Gut erklärt werden alle Fragen rund um die Untervermietung unter http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk15_merkblatt-untermiete.htm. Dort erfährt man beispielsweise, dass die Wohnung grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet werden darf. Ausnahmen bestehen lediglich beim Ehepartner. Lebensgefährten müssen in der Regel vom Vermieter ebenfalls geduldet werden. Bezüglich der Höhe der Miete, die man verlangen kann, gibt es keine gesetzlichen Regelungen, diese kann frei vereinbart werden. Wenn aber von einem Untermieter in der Wohnung Miete verlangt wird, sollte die Höhe nicht den Betrag überschreiten, den der Hauptmieter zahlen muss.
Antwort 2:
Ich denke auch, wenn ein Untermieter in der Wohnung Miete zahlen soll, dann sollte sich deren Höhe nach den tatsächlichen Kosten für die Wohnung richten. Eine faire Lösung wäre beispielsweise, die Quadratmeter zu berechnen, die untervermietet werden. Dann können diese mit dem Grundpreis je Quadratmeter multipliziert werden und es entsteht eine gerechte Miete für den Untermieter.
Antwort 3:
Wichtig ist aber nicht nur, dass der Untermieter in der Wohnung Miete zahlt, sondern sich genauso an den Nebenkosten beteiligt. So fallen erhöhte Kosten für Strom und Wasser an. Außerdem muss er sich an den Heizkosten beteiligen. Am besten ist es, wenn man einen Mietvertrag abschließt, bzw. einen Untermietvertrag, in dem all diese Dinge geregelt werden. So ist man im Streitfall auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Denn oftmals kommt es ohne entsprechenden Untermietvertrag irgendwann zum Streit, der Untermieter zahlt nicht mehr, die Wohnung muss wieder vom Hauptmieter alleine getragen werden. Ohne Vertrag wird es schwer, an sein Geld heran zu kommen.