Rubrik: Bildung & Beruf

Antwort 1:
Aus Arbeitgebersicht ist beim Mini Job zu beachten, dass man pauschale Sozialabgaben und Lohnsteuern zahlen muss. Diese pauschalen BetrĂ€ge richten sich nach der Höhe des Einkommens, welches nicht ĂŒber 400 Euro betragen darf und machen 30 Prozent von diesem aus. Bei allen BeschĂ€ftigungen, bei denen mehr als 400 Euro pro Monat verdient werden, handelt es sich nicht mehr um einen Mini Job. FĂŒr den Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er, obwohl der Arbeitgeber Sozialabgaben fĂŒr ihn zahlt, nicht offiziell versichert ist. Dies kann er nur dann erreichen, wenn er auf seine Sozialabgabenfreiheit verzichtet. Das heißt aber auch, dass er sich an den gesamten Sozialabgaben beteiligen muss, wodurch sein Nettoeinkommen wiederum sinkt. Der Vorteil ergibt sich zum Einen aus der Versicherung und der Einbeziehung in die Rentenanwartschaftszeiten. Zum Anderen wird man durch die freiwillige Zahlung in die Sozialversicherung automatisch wieder zulagenberechtigt im Bereich der Riester Rente und kann ebenfalls sein Recht auf Entgeltumwandlung fĂŒr die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen.

Antwort 2:
Wichtig beim Mini Job ist ebenfalls, dass die TĂ€tigkeit auch ohne Lohnsteuerkarte ausgeĂŒbt werden kann. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer, sodass die individuelle Lohnsteuerklasse nicht von Bedeutung ist. Allerdings muss der Mitarbeiter bei der Bundesknappschaft angemeldet werden. Genaue Infos dazu findet man auch unter www.minijob-zentrale.de. Dort werden alle Fragen rund um den Mini Job beantwortet.

Antwort 3:
Unterschieden wird beim Mini Job ebenfalls nach der Höhe des Einkommens. BeschĂ€ftigt man Arbeitslose, so dĂŒrfen diese nicht mehr als 165 Euro monatlich verdienen, jeder Verdienst, der darĂŒber hinaus geht, wird beim Arbeitslosengeld angerechnet. FĂŒr dieses Geld darf außerdem nicht mehr als 14,9 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Als Hartz IV EmpfĂ€nger liegen die maximalen Einnahmen bei 100 Euro im Monat, da andernfalls der Hartz IV Bezug gekĂŒrzt wird. Der 400 Euro Mini Job eignet sich noch am ehesten als zusĂ€tzliches Einkommen neben einem Hauptberuf.

Antwort 1:
ZunĂ€chst einmal stellt sich hier die Frage, ob es sich tatsĂ€chlich um eine freiberufliche TĂ€tigkeit handelt. Denn generell muss man unterscheiden zwischen dieser und einer selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit, die einen Gewerbebetrieb voraussetzt. Ein freiberufliche TĂ€tigkeit liegt nĂ€mlich nur dann vor, wenn man einem der Katalogberufe, wie Architekten, Ärzte oder Steuerberater, um nur einige Beispiele zu nennen, angehört. Deshalb muss man hier erst einmal abgrenzen, in welchem Bereich man tĂ€tig werden will und ob es sich dann auch um eine wirkliche freiberufliche TĂ€tigkeit handelt. Dabei bietet die freiberufliche TĂ€tigkeit einige Vorteile, so etwa den, dass keine Gewerbesteuer abgefĂŒhrt werden muss, unabhĂ€ngig davon, wie hoch der Gewinn ausfĂ€llt. Bei einem Gewerbebetrieb hingegen muss man ab einer bestimmten Grenze auch die normale Gewerbesteuer abfĂŒhren. Schwierig wird es, wenn man sowohl freiberuflich, als auch gewerbetreibend tĂ€tig ist, die steuerlichen Auswirkungen werden unter www.steuerlexikon-online.de/Selbststaendige_Taetigkeit.html gut erklĂ€rt.

Antwort 2:
Wichtig, will man eine freiberufliche TĂ€tigkeit ausĂŒben, ist auch, dass man sich entscheidet, wie man mit der Umsatzsteuer verfĂ€hrt. GrundsĂ€tzlich gibt es die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf den Rechnungen an Kunden auszuweisen. Dies bietet immer dann bedeutende Vorteile, wenn man sehr viele Anschaffungen tĂ€tigen muss, die enorme Kosten verursachen. Denn die Umsatzsteuer, die man auf die Anschaffungen bezahlt, kann man von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Die tatsĂ€chlichen Kosten sinken damit. Wer allerdings nur wenige Anschaffungen hat und einen vergleichsweise geringen Umsatz, der ist mit der Kleinunternehmerregelung besser bedient. Bei dieser wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und man muss auch keine entsprechende Meldung ans Finanzamt machen.

Antwort 3:
Wichtig ist auch die Frage nach der Krankenversicherung. Wer eine freiberufliche TĂ€tigkeit aufnimmt, muss sich selbst krankenversichern. Es gibt zwar einige Vereinigungen, in denen man sich gĂŒnstiger versichern kann, doch muss man dafĂŒr zu bestimmten Berufsgruppen gehören. Ansonsten bleibt auch hier nur die Wahl zwischen freiwillig gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung.

Antwort 1:
Visitenkarten sind wohl fĂŒr jedes Unternehmen das A und O, kann man so doch seine Daten an GeschĂ€ftspartner besonders einfach weiter geben. Wichtig beim Visitenkarten erstellen ist vor allem, dass man sich erst einmal fĂŒr das richtige Design entscheidet. An erster Stelle steht also die Entwicklung eines Logos, welches sich auf der Visitenkarte wiederfinden lĂ€sst. Dadurch wird der Wiedererkennungswert des Unternehmens seinen GeschĂ€ftspartnern und Kunden gegenĂŒber deutlich erhöht. Zwar gibt es immer wieder Angebote, die besagen, dass man gratis Visitenkarten erstellen lassen kann, von diesen sollte man allerdings nur selten Gebrauch machen. Voraussetzung fĂŒr diese kostenfreie Möglichkeit ist nĂ€mlich, dass auf der RĂŒckseite der Visitenkarten Werbung von anderen Unternehmen geschaltet wird. Eine solche Visitenkarte wirkt dann natĂŒrlich etwas unprofessionell, weshalb man sich hier doch fĂŒr die kostenpflichtige Variante entscheiden sollte.

Antwort 2:
Will man Visitenkarten erstellen lassen, sollte man sich erst einmal ĂŒber die Möglichkeiten informieren. WĂ€hrend www.vistaprint.de ein Name ist, den jeder kennt und wo er sofort seine Visitenkarten erstellen lassen wĂŒrde, gibt es natĂŒrlich auch noch andere Unternehmen, bei denen man individuelle Visitenkarten kaufen kann. Besonders interessant sind dabei sicherlich die Visitenkarten, die etwas aus dem Rahmen fallen. FĂŒr eine GĂ€rtnerei eignet sich beispielsweise ein kleiner Umschlag mit Blumensamen. Auf dem Umschlag sind die Kontaktdaten versehen, damit erhĂ€lt man eine ganz besondere Form der eigenen Visitenkarte.

Antwort 3:
Also diese ganz speziellen Visitenkarten sind sicher nicht schlecht. Allerdings muss man hier Kosten und Nutzen gegeneinander abwĂ€gen. Unternehmen, die ausschließlich virtuell arbeiten, benötigen wohl kaum solche doch teureren Visitenkarten, sie werden eher auf die Standardvariante zurĂŒck greifen. Zumal sich der Vorteil bietet, lĂ€sst man herkömmliche Visitenkarten erstellen, dass diese in speziellen VisitenkartenbĂŒchern ihren Platz finden.