Rubrik: Bildung & Beruf

Antwort 1:
Mathematik – die einen lieben sie, die anderen verzweifeln an ihr. Ganze SchĂŒlergenerationen sind frĂŒher an schlechten Lehrwerken oder mangelnder UnterstĂŒtzung gescheitert. Geometrie, Differentialrechnung und Bruchterme gehören fĂŒr viele Menschen zu den Schrecken ihrer Jugend.
Dabei lĂ€sst sich das Mathe-Wissen so ĂŒbersichtlich darstellen, wie in kaum einem anderen Fach.
Dass es eine entsprechende Nachfrage gibt, zeigt sich an der großen Auswahl an Foren und Portalen fĂŒr mathematische Formeln. Wer online seinen Wissensdurst stillen möchte oder schnelle Hilfe bei den Hausaufgaben braucht, wird meist rasch fĂŒndig. Auf Matheformeln.de schauen nach Angaben der Betreiber beispielsweise mehr als 5000 Besucher wöchentlich vorbei. Eine weitere große Plattform fĂŒr mathematische Formeln ist Formel-Sammlung.de. Hier können Nutzer kostenlos sĂ€mtliche Formeln Mathe, Physik, Chemie & Co. einsehen und in einem Forum mit Fachleuten diskutieren. Wer gelegentlich ohne Netzanschluss arbeiten möchte, findet außerdem gute Buchtipps fĂŒr verschiedene Schulstufen oder PrĂŒfungen.

Antwort 2:
Ein Hit fĂŒr SchĂŒler ist die Webseite Schule-Studium.de. Auch wenn das Layout fĂŒr jĂŒngere Kids nicht gerade einladend wirkt und etwas an Übersichtlichkeit vermissen lĂ€sst, finden Ältere hier eine hervorragende Formelsammlung zur Geometrie und gute Tipps zu Lernhilfen. Generell ist die Site sehr auf schulischen Stoff ausgerichtet, so dass auch Musterlösungen fĂŒr Klassenarbeiten nicht fehlen.
Nach Klassenstufen sortiert bietet Mathepower.com alle wesentlichen Formeln inklusive ErklĂ€rungen und Übungsaufgaben. Daneben lassen sich in einem umfassenden Index gezielt einzelne mathematische Formeln suchen – von A wie Addition bis Z wie Zylinder. In punkto Übersichtlichkeit ist diese Webseite daher spitze.

Antwort 3:
Physikalische und mathematische Formeln bietet auch jumk.de. Vorteil: Wenn Du fĂŒr die Schule oder Uni Hausaufgaben zu erledigen hast, kannst Du Deine Werte direkt in einen Formel-Rechner eingeben, um damit die Berechnungen entsprechend vorzunehmen. Der lĂ€stige Umweg ĂŒber den eigenen Taschenrechner entfĂ€llt, da sich alle Schritte online ausfĂŒhren lassen.

Antwort 1:
Aus Arbeitgebersicht ist beim Mini Job zu beachten, dass man pauschale Sozialabgaben und Lohnsteuern zahlen muss. Diese pauschalen BetrĂ€ge richten sich nach der Höhe des Einkommens, welches nicht ĂŒber 400 Euro betragen darf und machen 30 Prozent von diesem aus. Bei allen BeschĂ€ftigungen, bei denen mehr als 400 Euro pro Monat verdient werden, handelt es sich nicht mehr um einen Mini Job. FĂŒr den Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er, obwohl der Arbeitgeber Sozialabgaben fĂŒr ihn zahlt, nicht offiziell versichert ist. Dies kann er nur dann erreichen, wenn er auf seine Sozialabgabenfreiheit verzichtet. Das heißt aber auch, dass er sich an den gesamten Sozialabgaben beteiligen muss, wodurch sein Nettoeinkommen wiederum sinkt. Der Vorteil ergibt sich zum Einen aus der Versicherung und der Einbeziehung in die Rentenanwartschaftszeiten. Zum Anderen wird man durch die freiwillige Zahlung in die Sozialversicherung automatisch wieder zulagenberechtigt im Bereich der Riester Rente und kann ebenfalls sein Recht auf Entgeltumwandlung fĂŒr die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen.

Antwort 2:
Wichtig beim Mini Job ist ebenfalls, dass die TĂ€tigkeit auch ohne Lohnsteuerkarte ausgeĂŒbt werden kann. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer, sodass die individuelle Lohnsteuerklasse nicht von Bedeutung ist. Allerdings muss der Mitarbeiter bei der Bundesknappschaft angemeldet werden. Genaue Infos dazu findet man auch unter www.minijob-zentrale.de. Dort werden alle Fragen rund um den Mini Job beantwortet.

Antwort 3:
Unterschieden wird beim Mini Job ebenfalls nach der Höhe des Einkommens. BeschĂ€ftigt man Arbeitslose, so dĂŒrfen diese nicht mehr als 165 Euro monatlich verdienen, jeder Verdienst, der darĂŒber hinaus geht, wird beim Arbeitslosengeld angerechnet. FĂŒr dieses Geld darf außerdem nicht mehr als 14,9 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Als Hartz IV EmpfĂ€nger liegen die maximalen Einnahmen bei 100 Euro im Monat, da andernfalls der Hartz IV Bezug gekĂŒrzt wird. Der 400 Euro Mini Job eignet sich noch am ehesten als zusĂ€tzliches Einkommen neben einem Hauptberuf.

Antwort 1:
ZunĂ€chst einmal stellt sich hier die Frage, ob es sich tatsĂ€chlich um eine freiberufliche TĂ€tigkeit handelt. Denn generell muss man unterscheiden zwischen dieser und einer selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit, die einen Gewerbebetrieb voraussetzt. Ein freiberufliche TĂ€tigkeit liegt nĂ€mlich nur dann vor, wenn man einem der Katalogberufe, wie Architekten, Ärzte oder Steuerberater, um nur einige Beispiele zu nennen, angehört. Deshalb muss man hier erst einmal abgrenzen, in welchem Bereich man tĂ€tig werden will und ob es sich dann auch um eine wirkliche freiberufliche TĂ€tigkeit handelt. Dabei bietet die freiberufliche TĂ€tigkeit einige Vorteile, so etwa den, dass keine Gewerbesteuer abgefĂŒhrt werden muss, unabhĂ€ngig davon, wie hoch der Gewinn ausfĂ€llt. Bei einem Gewerbebetrieb hingegen muss man ab einer bestimmten Grenze auch die normale Gewerbesteuer abfĂŒhren. Schwierig wird es, wenn man sowohl freiberuflich, als auch gewerbetreibend tĂ€tig ist, die steuerlichen Auswirkungen werden unter www.steuerlexikon-online.de/Selbststaendige_Taetigkeit.html gut erklĂ€rt.

Antwort 2:
Wichtig, will man eine freiberufliche TĂ€tigkeit ausĂŒben, ist auch, dass man sich entscheidet, wie man mit der Umsatzsteuer verfĂ€hrt. GrundsĂ€tzlich gibt es die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf den Rechnungen an Kunden auszuweisen. Dies bietet immer dann bedeutende Vorteile, wenn man sehr viele Anschaffungen tĂ€tigen muss, die enorme Kosten verursachen. Denn die Umsatzsteuer, die man auf die Anschaffungen bezahlt, kann man von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Die tatsĂ€chlichen Kosten sinken damit. Wer allerdings nur wenige Anschaffungen hat und einen vergleichsweise geringen Umsatz, der ist mit der Kleinunternehmerregelung besser bedient. Bei dieser wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und man muss auch keine entsprechende Meldung ans Finanzamt machen.

Antwort 3:
Wichtig ist auch die Frage nach der Krankenversicherung. Wer eine freiberufliche TĂ€tigkeit aufnimmt, muss sich selbst krankenversichern. Es gibt zwar einige Vereinigungen, in denen man sich gĂŒnstiger versichern kann, doch muss man dafĂŒr zu bestimmten Berufsgruppen gehören. Ansonsten bleibt auch hier nur die Wahl zwischen freiwillig gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung.