Rubrik: Bildung & Beruf

Antwort 1:
Die Künstleragentur arbeitet als Vermittler zwischen Artisten und potentiellen Kunden. Auf der einen Seite vertritt sie also die Interessen der Künstler, auf der anderen Seite ist sie aber auch bestrebt, möglichst guten Kontakt zu Unternehmen und Auftraggebern herzustellen. Wie bei allen geschäftlichen Kontakten gibt es hier naturgemäß ein Konfliktpotential. Vor allem die Ausarbeitung von Verträgen und die Gagenverhandlungen sorgen oft für Unstimmigkeiten. Eine seriöse Künstleragentur erkennt man deshalb an den transparenten Vertragsbedingungen. Gagen, Provisionen und Leistungen sind eindeutig schriftlich festgehalten, bei Problemen steht eine Hotline zur Verfügung. Renommierte Profis wie da-capo.de bieten online zudem eine Liste mit Referenzen.

Antwort 2:
Eine Künstleragentur ist nur so gut wie die von ihr vertretenen Artisten oder Musiker. Seriöse Unternehmen haben deshalb klare Anforderungskriterien für ihre Künstler. Sie vertreten nur Personen, die über eine fundierte Ausbildung verfügen und ihre Qualität bereits bewiesen haben. Wenn Sie sich einen Eindruck verschaffen wollen, wie ein solcher professioneller Auftritt aussieht, können Sie zum Beispiel die Online-Präsentation von kuenstlermedia.de besuchen. Das Angebot umfasst sämtliche Sparten der Unterhaltung, von Kleinkunst bis zu prominenten Exklusiv-Künstlern.

Antwort 3:
Jeder, der einen Internetzugang und Gewerbeschein hat, kann sich als Künstlervermittler betätigen. Dass dabei nicht alle Anbieter das entsprechende Know-how mitbringen, liegt auf der Hand. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man deshalb einige Punkte beachten. Dies gilt sowohl für die Künstler als auch für Privatleute oder Unternehmen, die einen Artisten buchen wollen. Das wichtigste Kriterium ist die Erfahrung. Eine seriöse Künstleragentur nennt auf ihrer Webseite aktuelle Referenzen und legt vor Vertragsabschluss genau alle Leistungen und Kosten dar. Wie so etwas aussieht, kann man etwa im 50seitigen Katalog von kuenstler.tv anschauen. Wichtig: Sobald eine Agentur vorab Gebühren verlangt, sollten Sie misstrauisch werden.

Gegen einen Strafbefehl kann man, wenn man damit nicht einverstanden ist, innerhalb von zwei Wochen, sobald man diesen zugestellt bekommen hat, einen Einspruch einlegen. Das ist auch im Paragraphen 410 der Strafprozessordnung so festgelegt worden. Somit kann man Hauptverhandlung in einer mündlichen Form erzielen. Wer jedoch nicht die zwei Wochen Frist von der Zustellung an gerechnet einhält und keinen Einspruch einlegt, ist damit einverstanden und der Strafbefehl kann vollstreckt werden. Denn in diesem Fall handelt es sich dann um ein rechtskräftiges Urteil.

Des Weiteren kann man genauso noch vor dem Verstreichen dieser Frist auf jegliche Rechtsmittel verzichten, allerdings muss dies in der schriftlichen Form erfolgen. Dann wird der Strafbefehl bereits früher rechtskräftig. Allerdings kommt es auch immer darauf an, aus welchen Gründen ein Strafbefehl erlassen wurde. Einige nützliche Informationen in Bezug auf einen Strafbefehl kann man auch unter http://www.der-strafbefehl.de/strafbefehl-strafbefehlsverfahren.html nachlesen.

Wie man einen Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen kann, sollte man am besten die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nehmen. Eine kleine Einführung über den Strafbefehl und dessen Einspruch kann man zum Beispiel unter http://www.der-strafbefehl.de/strafbefehl-strafbefehlsverfahren.html erfahren. Wer sich allerdings nicht mit der Rechtslage auskennt, der sollte einen Rechtsanwalt mit diesem Spezialgebiet aufsuchen und sich von diesem beraten lassen. Dieser kann ihm dann die weitere Verfahrensweise, die immer individuell festzulegen ist, genau erklären und ihm wertvolle Ratschläge erteilen. Den Strafbefehl einfach zu ignorieren, ist nicht zu empfehlen, das ist der schwerwiegendste Fehler, den man dabei begehen kann.

Antwort 1:
Kennen Sie schon das Musikbranchenbuch.de? Auf dem Portal können sich Alleinunterhalter und One Man Bands aus ganz Deutschland eintragen lassen und ihren Service präsentieren. Für Suchende hat dies den Vorteil, dass Sie die Webseiten der Anbieter nicht einzeln abklappern müssen, sondern auf einen Blick alle passenden Musiker parat haben. Das macht die Leistungen vergleichbar und bietet außerdem eine schöne Auswahl an verschiedenen Stilen. Die Suche erfolgt gezielt nach Postleitzahlen. Auch wenn der Alleinunterhalter in der Regel alle Musikrichtungen spielen kann, gibt es natürlich Vorlieben und besondere Schwerpunkte, von Schlager über Country bis Rock. Neben der reinen Musik muss dabei auch die Moderation stimmen. Da bei einer Betriebsfeier viele verschiedene Geschmäcker zufriedenzustellen sind, ist hier ein erfahrener Künstler besser als ein Neuling. Damit schnell Stimmung aufkommt, verfügt er über ein breites Repertoire an Sprüchen, Witzen und Ideen für jeden Anlass.

Antwort 2:
Einen vergleichbaren Service bietet das Portal next-event-service.de. Mehr als 60 One-Man-Bands sind dort vertreten und machen Werbung in eigener Sache. Da es bei einer Feier sehr auf die zwischenmenschliche Chemie ankommt, können Sie auf Fotos gleich schauen, ob Ihnen der jeweilige Kandidat gefällt. Im Begleittext schildern die Bewerber außerdem ihre Leistungen und ihre „Party-Philosophie“. Ein Direktlink zur Webseite und die Mail-Funktion erleichtern die Kontaktaufnahme. Um die Wahl mit den Kollegen abzustimmen, können Sie die interessanten Alleinunterhalter in eine Favoritenliste eintragen oder per Mausklick als Empfehlung kennzeichnen.

Antwort 3:
Wenn Sie ein musikalisches Highlight für Ihre Feier suchen, können Sie sich den Eventhelden.de helfen lassen. Statt einer allgemeinen Präsentation von Anbietern, richtet sich die Suche hier nach Ihren persönlichen Wünschen. Wenn Sie online ihre Anfrage nach einem Alleinunterhalter eingeben, erhalten Sie kurz drauf maßgeschneiderte Angebote von den passenden Künstlern. Der Service ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.