Rubrik: Familie & Freunde
Antwort 1:
Die Themen Erben und Vererben haben eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Damit nichts dem Zufall überlassen wird, hat der Gesetzgeber in Deutschland zum Beispiel die gesetzliche Erbfolge genau geregelt. Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gelten die in den Paragrafen 1924 bis 1936 BGB festgelegten Rechte. Vorrangig ist das Verwandtenerbrecht, in dem genaue Angaben zu den einzelnen Verwandschaftsstufen und ihrer Rangfolge gemacht sind. Als Ausnahme regelt das Ehegattenerbrecht (§ 1931), wie hinterbliebene Lebenspartner zu berücksichtigen sind. Nach der aktuellen Rechtslage kommen hierfür auch gleichgeschlechtliche Partner in Betracht, wenn sie ihren Bund gesetzlich anerkannt haben. In der Praxis gibt es jedoch viele Zweifelsfälle. Welche Regelung zur Erbfolge im Einzelfall greift, kann nur ein Fachmann klären. Gute und günstige Sofortinfos bekommt man zum Beispiel über die deutsche-anwaltshotline.de.
Antwort 2:
Generelle Informationen zum Rechtsgebiet finden sich auch auf den Seiten des erbrecht-ratgeber.de. Hier kann man sich schon mal vorab über die juristischen Fachbegriffe kundig machen, bevor man eventuell einen Anwalt zur weiteren Beratung aufsucht. Typische Themen, bei denen Klärungsbedarf herrscht, sind das Pflichtteil und die Staffelung der Erbfolge nach verschiedenen Ordnungsstufen. Wichtig ist dies nicht nur für den allgemeinen Erbanspruch sondern auch für die Berechnung der Steuern. Erben der ersten Ordnung etwa haben höhere Freibeträge als Erben der Gruppen zwei bis fünf.
Antwort 3:
Achtung: Je mehr Nachkommen ein Erblasser hat, eventuell sogar aus verschiedenen Beziehungen, desto komplizierter ist die Berechnung der Erbfolge. Deshalb empfiehlt es sich auf jeden Fall, über Portale wie Anwaltssuche.de oder die lokale Branchensuche mit Google einen geeigneten Fachanwalt zu kontaktieren. Nur er kennt außerdem die Tricks, mit denen sich das Erben individuell gestalten lässt, etwa über Schenkungen, Testamente oder schriftliche Erklärungen zum Pflichtteil.
Antwort 1:
Die Sterntaufe ist eine wunderschöne Geschenkidee. Allerdings sollte allen Beteiligten dabei klar sein, dass es sich in erster Linie um einen symbolischen, romantischen Akt handelt und nicht um eine wissenschaftliche Benennung. Diese ist der internationalen astronomischen Union vorbehalten, die einen offiziellen Katalog mit Sternennamen führt. Nur in besonderen Einzelfällen werden hier Namen von lebenden Personen eingetragen, etwa von Entdeckern oder renommierten Forschern. Wenn Sie im Internet einen Himmelskörper auf einen von Ihnen gewählten Namen taufen lassen, handelt es sich „nur“ um den Eintrag in eine interne Datenbank des jeweiligen Anbieters. Wissenschaftlichen Ansprüchen genügt die Sterntaufe daher nicht. Vielmehr geht es um eine persönliche und phantasievolle Geschenkidee, mit der sie jemandem zeigen können, wie viel er ihnen bedeutet. Als Erinnerung erhalten Sie bei Anbietern wie starlight4you.de eine edle Geschenkmappe und eine exklusive Urkunde mit Erklärungen zum Sternbild und vier beigefügten Sternkarten für jede Jahreszeit.
Antwort 2:
Leider arbeiten einige Anbieter für Sternentaufen unseriös. Zum einen verschweigen sie den Hinweis, dass es sich nur um einen symbolischen Akt handelt, und zum anderen liefern die ihren Kunden nur unzureichende Koordinaten für ihren ausgewählten Stern. Damit Sie nach einer Sterntaufe Ihren Stern am Himmel wiederfinden, brauchen Sie exakte Koordinationsdaten und zuverlässige Sternkarten. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Ihnen angebotene Stern eine ausreichende Helligkeitsstufe hat. Wenn Sie einen mit bloßem Auge erkennbaren Stern wünschen, können Sie bei sterntaufen.de. zum Beispiel zwischen verschiedenen Größenklassen wählen. Ideal ist eine Magnitude unter 4.
Antwort 3:
Da alle Anbieter unabhängige Register führen, ist es fast gleichgültig, wo man seinen Stern eintragen lässt. Über die Freude beim Verschenken entscheidet eher die Gestaltung von Urkunden und Zertifikaten. Eine schöne Auswahl finden Sie hier auf dem Sternportal.de. Besonders begehrt ist die Sterntaufe mit Swarovski-Kristallen, die auf dem Zertifikat wertvoll funkeln und strahlen.
Antwort 1:
Es kommt doch immer darauf an, wie hoch der plötzliche Reichtum ausfällt und vor allen Dingen, in welchen finanziellen Lagen sich die Freunde selbst bewegen. Natürlich sollte man den Umgang auch mit dem Reichtum erlernen, aber wenn man sich darum bemüht, dann klappt das auch ganz gut. Eine kleine Hilfe für das Erlernen von Reichtum findet man übrigens auch unter http://www.amazon.de/Reichtum-lernen-Million%C3%A4re-Kinder-wussten/dp/3478744431, in Form von einem Buch. Manches Mal ist es doch ganz angebracht, sich genauso in dieser Richtung zu informieren.
Antwort 2:
Wer vor seinen Freunden seinen plötzlichen Reichtum geheim halten will, der ist sich aber auch nicht wirklich sicher, ob es sich nun um wirkliche Freunde handelt oder doch eher nicht. Wenn man sich selbst schon diese Frage stellt, dann sollte man seinen Freundeskreis einmal ganz in Ruhe in Gedanken durch gehen und sich dabei fragen: Welcher ist ein wahrer Freund und wer tut nur so? Erst wenn man sich selbst diese Frage beantworten kann, dann kann man sich auch über die Geheimhaltung über einen plötzlichen Reichtum selbst beantworten.
Antwort 3:
Hierbei muss ich meinem Vorredner vollkommen zustimmen, denn wahre Freunde werden nicht auf den Reichtum eines anderen Freundes neidisch werden. Sollte es dennoch so sein, dann kann man ganz schnell die wahren von den falschen Freunden unterscheiden. Natürlich muss man auch den Umgang mit einem neuen Reichtum erst erlernen, vor allem wenn er ganz plötzlich gekommen ist.