Rubrik: Familie & Freunde
Antwort 1:
Bei der Kontakt Suche hilft das Internet schüchternen Menschen noch am ehesten. Hier kann man schließlich völlig anonym neue Kontakte knüpfen und neue Menschen kennen lernen. Man muss weder am Telefon, noch persönlich mit dem Gegenüber sprechen, sondern kann sich, zumindest anfangs, hinter seinem Rechner verstecken. Kommt es später zu einem ersten Treffen, konnte man sich ja bereits via E-Mail und Chat kennen lernen, was sicher nicht verkehrt ist. Einige der Portale, auf denen man neue Menschen kennen lernen kann, kennt man sicher aus dem Effeff. Dazu zählen etwa www.lokalisten.de, www.neu.de oder ähnliche. Schnell und einfach lassen sich auf diesen Seiten neue Kontakte finden und man kann auch bei schüchternen Menschen von vielen Bekanntschaften ausgehen.
Antwort 2:
Die Kontakt Suche als solches kann aber auch durch einen Flirt Coach beispielsweise unterstützt werden. Bei diesem muss man allerdings seine Schüchternheit gleich überwinden, da es hier darum geht, die Kontakt Suche im direkten Kontakt zu erfahren. So spricht man im Supermarkt, im Café oder in anderen Einrichtungen einfach jemanden an. Dabei ist man mit dem Flirt Coach verkabelt, dieser kann Tipps geben, wie man ein Gespräch in Gang bringt, oder ähnliches.
Antwort 3:
Allerdings denke ich persönlich, dass die Kontakt Suche mit Hilfe des Flirt Coachs nicht für Jedermann geeignet ist, sondern nur dann, wenn man auch entsprechend bereit ist, seine Schüchternheit zu überwinden. Wem dies für den Anfang noch zu schwer erscheint, der kann sich aber wirklich ideal über das Internet helfen. Ob Freundessuchmaschinen oder Singlebörsen, die Kontakt Suche im Web ist denkbar einfach und bietet unzählige Möglichkeiten.
Antwort 1:
Seit dem 1. Januar 2008 sind neue Gesetze in Kraft getreten, die beim Unterhaltsrecht einige Änderungen vorsehen. Man muss nicht immer für die Ex-Frau den Unterhalt zahlen, besonders dann nicht, wenn diese wieder heiratet oder auch nur eine eingetragene Lebensgemeinschaft hat. Auch die Ex-Frauen haben heute die Pflicht, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, sie müssen früher die Eigenverantwortlichkeit übernehmen und sich eine angemessene Tätigkeit suchen. Sehr schön beschrieben ist die ganze Thematik, wann man Unterhalt zahlen muss oder auch nicht unter http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/ehegattenunterhalt.html, da kann man sich umfassend informieren.
Antwort 2:
Entscheidend ist aber auch, ob man an die Ex-Frau Unterhalt zahlen muss, ob gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervor gegangen sind. Es gibt im deutschen Recht die unterschiedlichsten Formen des Unterhalts, so dass ein Laie da kaum durchblicken kann. In dieser Angelegenheit, sollte man am besten einen Anwalt für Familienrecht konsultieren, der einen beraten kann, ob man noch Unterhalt zahlen muss und wenn ja, in welcher Höhe dieser zu zahlen ist.
Antwort 3:
Da muss ich meinen Vorredner Recht geben, denn beim Unterhalt wird in Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt und Betreuungsunterhalt unterschieden und als Laie weiß man dann wirklich nicht mehr ob und wie viel man Unterhalt zahlen muss. Da sollte man doch besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Sind zum Beispiel noch schulpflichtige Kinder beim Ex-Partner, so kann dieser in der Regel nicht einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, die es heutzutage kaum noch gibt, oder die Arbeitszeiten sind so gelegt, dass die Kinder nicht mehr versorgt werden können. Wann man Unterhalt zahlen muss und wann nicht, dafür sollte man am besten einen Anwalt zu Rate ziehen.
Antwort 1:
Ob für den Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder – die Unterhalt Berechnung richtet sich in Deutschland nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Um den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die Steigerung der Lebenshaltungskosten mit einzubeziehen, erstellen die Familiensenate des Düsseldorfer Oberlandesgerichts jährlich neue Tabellen. Diese gelten dann bundesweit als Orientierung für Paare und Familien. Einsehbar sind die aktuellen Daten etwa auf dem Portal des Bundesministeriums bmfsfj.de oder beim treffpunkteltern.de. Anhand der online aufgeführten Tabellen können Sie sofort zuhause eine Unterhalt Berechnung durchführen. Bei Bedarf lassen sie sich auch als PDF-Datei auf dem eigenen PC speichern. Weitere Leitlinien, an denen die Gerichte sich bei ihren Entscheidungen orientieren, können Sie außerdem bei unterhalt-hamburg.de herunterladen.
Antwort 2:
Wichtig: Eine Tabelle kann immer nur ein erster Anhaltspunkt sein. Einen Rechtsanspruch auf die dort genannten Summen haben Sie nicht. Denn bei der gerichtlichen Unterhalt Berechnung spielen viele Faktoren eine Rolle, die sich aus der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen ergeben. So entscheiden zum Beispiel beim Ehegattenunterhalt auch die Länge der Ehe oder der Verdienst des geschiedenen Partners über die Höhe der Unterhaltspflicht. Wenn Sie wissen möchten, womit Sie in Ihren persönlichen Fall zu rechnen haben, lohnt deshalb der Gang zum Anwalt. Nur er weiß auch, wie Sie ihre Interessen vor Gericht am besten durchsetzen. Einen geeigneten Fachanwalt in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel online über den anwaltsuchdienst.de.
Antwort 3:
Jede Scheidung hat auch finanzielle Aspekte. Dies gilt sowohl für gemeinsam erworbenes Vermögen als auch für die Unterhaltszahlungen an den Ehepartner. Die größte Bedeutung hat die Unterhalt Berechnung allerdings für Familien mit Kindern. Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen, wie viel Sie zahlen müssen oder welche Summen Sie von Ihrem Partner zu erwarten haben, können Sie dazu einen Online-Rechner nutzen. Mit dem Unterhaltsrechner von stern.de ermitteln Sie zum Beispiel die Höhe von Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt und Kindes Unterhalt anhand Ihrer persönlichen Daten.