Antwort 1:
Die allgemeinen Richtlinien für die Arbeitssicherheit kann man unter http://www.bgdp.de/pages/arbeitsicherheit/grundinfo/rechtliche-grunglagen/eu-richtlinien.htm nachlesen. Das sind jedoch nur die ganz allgemeinen Bestimmungen. Für jeden Berufszweig gelten unterschiedliche Vorschriften für die Arbeitssicherheit, denn zu unterschiedlich sind die Aufgabenbereiche der einzelnen Berufsgruppen. So gelten zum Beispiel bei Chemiewerken andere Vorschriften, als in der Automobilindustrie. Allerdings haben alle eines gemeinsam, denn die Fluchtwege müssen überall gut gekennzeichnet sein und dürfen nicht verstellt werden.
Antwort 2:
Bei der Arbeitssicherheit muss auf die jeweilige Berufskleidung geachtet werden und die Notrufnummern müssen an einer Stelle angebracht sein, die für jeden Mitarbeiter ersichtlich ist. Leider gerät die Arbeitssicherheit bei einigen Unternehmen in den Hintergrund, da sollten öfters einmal diesbezüglich Kontrollen durchgeführt werden. Gerade bei den Fluchtwegen kann man dieses Manko entdecken. Diese werden immer öfters in den Produktionshallen mit Paletten und ähnlichem zugestellt. Sollte es dann doch einmal zu einem Notfall kommen, haben die Mitarbeiter kaum eine Chance die Fluchtwege zu nutzen.
Antwort 3:
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind zwei untrennbare Dinge, die man immer im Zusammenhang betrachten sollte. Häufig werden die Arbeitsbedingungen nicht der Arbeitssicherheit angepasst, dies beginnt schon bei den einfachsten Tätigkeiten der Mitarbeiter. Das kann schon mit dem Lärmschutz beginnen, ist dabei nicht für genügend Sicherheit gesorgt, kann es zu Hörschäden führen. Genauso ist es mit kleinen Stolperfallen, die können in jedem Berufszweig auftreten. Das können beispielsweise lose Teppichböden in Büroräumen sein oder lose Leisten bei Türschwellen. Ebenfalls ist das schwere Tragen ohne Hilfsmittel ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitssicherheit, das kann in Produktionen ebenso vorkommen, wie in allen anderen Bereichen.
Antwort 1:
Arbeitsbühnen werden heutzutage in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet, doch meistens werden sie länger als nur einen Tag benötigt. Wer jedoch Arbeitsbühnen nur für einen Tag mieten möchte, findet unter http://www.favoriten.de/tag/arbeitsb%FChnen.html mehrere Unternehmen, die sich auf den Verleih von Arbeitsbühnen spezialisiert haben. Ebenfalls wird man bei den Firmen mehrere unterschiedliche Angebote über den Verleih von Arbeitsbühnen erhalten. Die Auswahl ist schon recht verschieden, man muss zuerst einmal wissen, für welchen Zweck die Arbeitsbühne benötigt wird.
Antwort 2:
Man sollte bei den Arbeitsbühnen die einzelnen Kriterien nicht außer Acht lassen, es kommt auch immer darauf an, was für eine Arbeitshöhe benötigt wird. Außerdem spielen die Antriebsart, die Tragfähigkeit und die Reichweite eine große Rolle, bei der Wahl von Arbeitsbühnen. Das sind eigentlich die wichtigsten Gesichtspunkte bei Arbeitsbühnen. Erst danach kann man sich über den Preis erkundigen. Man sollte darauf achten, dass man sich bei einem seriösen Unternehmen nach Arbeitsbühnen umsieht, denn nur dann sollte man auch Arbeitsbühnen mieten. Am besten man erkundigt sich schon im Vorfeld über den jeweiligen Anbieter, den man in die engere Auswahl genommen hat.
Antwort 3:
Was bisher gesagt wurde, ist vollkommen richtig, aber die wichtigste Sache ist doch die, dass auch die Qualität beachtet werden sollte. Arbeitsbühnen müssen qualitativ gut gebaut sein, nur so kann man von einer genauen Präzision ausgehen. Genauso müssen Arbeitsbühnen zuverlässig sein und die notwendige Sicherheit bieten, die einfach eine Grundvoraussetzung ist, damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist. Das sollte ein Jeder beachten, bevor er sich nach Arbeitsbühnen zur Vermietung umsieht. Hierbei sollte man auf ein renommiertes Unternehmen zurück greifen, welches schon Erfahrungen mit dem Verleih von Arbeitsbühnen besitzt. Auch den Lieferservice sollte man näher in Augenschein nehmen.
Antwort 1:
Wer geringfügig beschäftigt ist, hat die Möglichkeit die vollen Leistungsansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, jedoch muss man hierbei schriftlich auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten. Das hört sich komplizierter an, als es ist, man kann sich aber unter http://www.daslohnteam.de/download/Erklaerung_fuer_geringfuegig_Beschaeftigte.pdf über die Rechte und Pflichten eines geringfügig Beschäftigten informieren. Dort ist alles aufgeführt, was relevant ist, wenn man geringfügig beschäftigt ist. Man besitzt allerdings auf die Zahlung des Urlaubsgeldes keinen Anspruch, wenn man nur eine geringfügige Beschäftigung ausführt, das sollte einem schon klar sein. Da kommt es immer auf den Arbeitgeber an, ob er diese Sonderzahlung tätigt oder eben nicht.
Antwort 2:
Das stimmt, denn das Urlaubsgeld ist eine freiwillige und zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers. Weiterhin hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Erholungsurlaub, selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung. Jedoch steht dem Arbeitnehmer, der nur geringfügig beschäftigt ist, die Lohnfortzahlung in der Zeit des Erholungsurlaubs zu. Vor allen Dingen sollte man auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, denn hier können sich der Arbeitnehmer genauso wie der Arbeitgeber rechtlich absichern.
Antwort 3:
Der Arbeitsvertrag ist das A und O, auch wenn man nur geringfügig beschäftigt ist. Denn in diesem sind alle wichtigen Punkte geregelt, wie zum Beispiel die Arbeitszeit festgelegt wird, welchen Urlaubsanspruch man hat und noch weitere wichtige Klauseln, die man als Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erfüllen hat. Man sollte darauf achten, dass man nicht über den Satz von 400 Euro kommt, denn das ist die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung. Die Pauschalabgaben muss der Arbeitgeber zahlen, da muss man sich als Arbeitnehmer nicht drum kümmern, er muss prozentual an die Bundesknappschaft eine Pauschale zahlen.