Antwort 1:
Für Informationen über eine Logopädie Ausbildung kann man sich hier einmal kundig machen http://www.logo-ausbildung.de/, da ist dann gleich noch ein Verzeichnis mit den Schulen dabei, für die theoretische Ausbildung. Während der Logopädie Ausbildung muss man insgesamt 1.740 Stunden theoretischen Unterricht nachweisen können und für den praktischen Unterricht sind 2.100 Stunden vorgesehen. Die ganze Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und sie wird nur an staatlich anerkannten Fachhochschulen für Logopädie durchgeführt. Nach der Logopädie Ausbildung kann man noch ein Studium machen.
Antwort 2:
Man kann aber auch einen Tag der offenen Tür nutzen, um sich Informationen einholen zu können für eine Logopädie Ausbildung. Das ist vielleicht genauso nützlich, da kann man doch schon einmal einen ersten Eindruck von dem Beruf bekommen. Der Beruf einer Logopädin oder eines Logopäden erfordert schon so einiges an Einsatz, da muss man richtig bei der Sache sein und sollte sich durch nichts ablenken lassen. Und eigentlich sind die drei Jahre für die Logopädie Ausbildung viel zu kurz, da können manche Themen nur kurz angerissen werden. Da sollte man sich nach dem Abschluss der Logopädie Ausbildung für eine Fort- oder Weiterbildung entschließen, dass man dann tiefer in die einzelnen Themen gehen kann.
Antwort 3:
Genau, eine Weiterbildung nach der Logopädie Ausbildung ist empfehlenswert, denn alles lernt man längst nicht in diesen drei Jahren. Außerdem entwickelt sich die Logopädie immer weiter, deshalb sollte man nicht denken, dass man es nach der Logopädie Ausbildung ein für allemal geschafft hat. Das Leben ist ein ständiger Lernprozess. Man sollte sich vorher wirklich gut überlegen, ob man eine Logopädie Ausbildung machen will, denn man übernimmt auch eine ganze Menge an Verantwortung.
Antwort 1:
Ich würde einfach eine Bewerbung fertig machen, erst einmal diese Seite anklicken http://www.stellenangebote-info-bohrinseln.de/?gclid=CNevttK0y5kCFQZgZwod510iug und dann meine Bewerbung dahin schicken. Auf den Bohrinseln werden doch immer Leute gesucht, die dort arbeiten wollen. Aber ich glaube bei einem Bohrinsel Job muss man ganz schön hart arbeiten und Überstunden sind da bestimmt auch jeden Tag zu leisten. Denn umsonst verdient man nicht so viel bei einem Bohrinsel Job.
Antwort 2:
Das glaube ich auch, dass da ziemlich viele Überstunden verlangt werden, solch ein Bohrinsel Job ist doch eine echte Knochenarbeit. Ich habe sogar schon gehört, dass auch Frauen auf den Bohrinseln arbeiten können. Zwar kann man sich das nicht vorstellen, doch werden die Frauen bei einem Bohrinsel Job sicher nicht so schwere Arbeiten verrichten müssen, wie die Männer. Bevor man einen Job auf einer Bohrinsel bekommt, wird immer ein großer Gesundheitscheck durchgeführt, denn da muss man gesundheitlich voll auf der Höhe sein. Man darf beispielsweise keine körperliche Behinderung haben, ansonsten hat man überhaupt keine Chance einen Bohrinsel Job zu bekommen.
Antwort 3:
An einen Bohrinsel Job ist wirklich nicht leicht dran zu kommen, da werden doch einige Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder erfüllen kann. Ich habe hier eine ganz aktuelle Seite gefunden, die noch Leute suchen für die Bohrinsel http://www.arbeiten-auf-bohrinsel.de/, da würde ich einfach mal eine Bewerbung fertig machen und dort hin schicken. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Am besten man hat sich schon vorher ein aktuelles Gesundheitszeugnis ausstellen lassen, dann kann man das den Bewerbungsunterlagen beifügen. Vielleicht hat man dann eher die Chance, einen Bohrinsel Job zu bekommen.
Antwort 1:
Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt es viele, sie wird bei einem Arbeitsverhältnis meistens durch das Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet. Zum Beispiel, wenn eine sexuelle Belästigung vorliegt, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Auf dieser Seite kann man noch viel mehr über eine außerordentliche Kündigung erfahren http://www.rechtslexikon-online.de/Ausserordentliche_Kuendigung.html. Ebenfalls wird eine solche Kündigung erteilt, wenn man ohne einen vernünftigen Grund nennen zu können, die Arbeit verweigert. Also man sollte sich schon als Arbeitnehmer gut überlegen, ob man seine Arbeitsstelle aufs Spiel setzt und einfach die Arbeit verweigert, ohne das begründen zu können.
Antwort 2:
Aber das ist noch lange nicht alles, weshalb man eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen bekommt, beispielsweise man äußert eine schwere Beleidigung, dann ist das auch ein Grund für die Kündigung. Oder man begeht einen Diebstahl in der Firma, so kann man auf jeden Fall damit rechnen. Aber die außerordentliche Kündigung muss auch schriftlich erfolgen und eindeutig erklärt werden, sowie dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Und vor allen Dingen muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall erfolgen.
Antwort 3:
Eine außerordentliche Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn es betriebliche Gründe erforderlich machen und der Arbeitnehmer auf Grund von Tarifverträgen und der Gesetzgebung eigentlich nicht gekündigt werden kann. Damit jedoch der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen kann, muss er dafür mindestens einen wichtigen Grund haben. Wenn dem nicht so ist und es kommt zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht, dann muss die außerordentliche Kündigung zurück genommen werden. Ein wichtiger Grund ist z. B. auch die Annahme von so genannten Schmiergeldern und interne Betriebsgeheimnisse nach draußen zu tragen.