Antwort 1:
Der Beruf eines solchen Redakteurs ist erst einmal nicht spezifisch in der Ausbildungsordnung festgelegt. Ein Online Redakteur sollte dennoch einige journalistische Erfahrungen mitbringen, allerdings werden diese alleine nicht ausreichen. Aufgrund der extremen Schnelllebigkeit des World Wide Web muss ein Online Redakteur sehr flexibel sein und sich in möglichst vielen verschiedenen Themengebieten auskennen. Die Aufgabe des Online Redakteurs besteht darin, Inhalte fĂŒr das Internet zu erstellen, hierfĂŒr muss er die notwendige Recherche via Internet oder Telefon durchfĂŒhren, seltener kommt es zu Terminen vor Ort. Das Berufsbild, welches ein Online Redakteur zu erfĂŒllen hat, ist nicht eindeutig zu definieren, da die Aufgabengebiete, je nach zu betreuender Webseite, sehr unterschiedlich ausfallen können. Eine grobe Zusammenfassung findet man jedoch unter www.redaktionsdienst.net/online-redaktion/online-redakteur-aufgaben.html. Dort kann man einen ersten Eindruck von den TĂ€tigkeiten des Online Redakteurs erhalten, wenngleich dieser in der Praxis wohl kaum 100-prozentig wieder gespiegelt werden kann.
Antwort 2:
Die Aufgaben des Online Redakteurs hĂ€ngen zu einem GroĂteil von der Webseite ab, die dieser betreuen soll. Ich denke, hier kann es recht schwierig werden, wenn man nur wenige Erfahrungen mit dem Medium Internet sammeln konnte. So muss ein Online Redakteur ĂŒber diverse Web-Themen, wie die Programmierung, die Suchmaschinenoptimierung und das Marketing im Internet einfach Bescheid wissen. Grundkenntnisse in HTML sind ebenfalls wichtig, zwar kann man mittels Web Editoren mittlerweile zahlreiche Dinge auch ohne HTML erledigen, dennoch sollte ein gewisses VerstĂ€ndnis bestehen.
Antwort 3:
Wie die Aufgaben bei einem Online Redakteur aussehen, entscheidet wohl immer der Arbeitgeber. So werden auch die Anforderungen je nach Arbeitgeber sehr unterschiedlich ausfallen. Ein wissenschaftliches Online Magazin beispielsweise wird voraussetzen, dass ein Studienabschluss im jeweiligen Fachbereich vorhanden ist usw.
Antwort 1:
Aus Arbeitgebersicht ist beim Mini Job zu beachten, dass man pauschale Sozialabgaben und Lohnsteuern zahlen muss. Diese pauschalen BetrĂ€ge richten sich nach der Höhe des Einkommens, welches nicht ĂŒber 400 Euro betragen darf und machen 30 Prozent von diesem aus. Bei allen BeschĂ€ftigungen, bei denen mehr als 400 Euro pro Monat verdient werden, handelt es sich nicht mehr um einen Mini Job. FĂŒr den Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er, obwohl der Arbeitgeber Sozialabgaben fĂŒr ihn zahlt, nicht offiziell versichert ist. Dies kann er nur dann erreichen, wenn er auf seine Sozialabgabenfreiheit verzichtet. Das heiĂt aber auch, dass er sich an den gesamten Sozialabgaben beteiligen muss, wodurch sein Nettoeinkommen wiederum sinkt. Der Vorteil ergibt sich zum Einen aus der Versicherung und der Einbeziehung in die Rentenanwartschaftszeiten. Zum Anderen wird man durch die freiwillige Zahlung in die Sozialversicherung automatisch wieder zulagenberechtigt im Bereich der Riester Rente und kann ebenfalls sein Recht auf Entgeltumwandlung fĂŒr die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen.
Antwort 2:
Wichtig beim Mini Job ist ebenfalls, dass die TĂ€tigkeit auch ohne Lohnsteuerkarte ausgeĂŒbt werden kann. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer, sodass die individuelle Lohnsteuerklasse nicht von Bedeutung ist. Allerdings muss der Mitarbeiter bei der Bundesknappschaft angemeldet werden. Genaue Infos dazu findet man auch unter www.minijob-zentrale.de. Dort werden alle Fragen rund um den Mini Job beantwortet.
Antwort 3:
Unterschieden wird beim Mini Job ebenfalls nach der Höhe des Einkommens. BeschĂ€ftigt man Arbeitslose, so dĂŒrfen diese nicht mehr als 165 Euro monatlich verdienen, jeder Verdienst, der darĂŒber hinaus geht, wird beim Arbeitslosengeld angerechnet. FĂŒr dieses Geld darf auĂerdem nicht mehr als 14,9 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Als Hartz IV EmpfĂ€nger liegen die maximalen Einnahmen bei 100 Euro im Monat, da andernfalls der Hartz IV Bezug gekĂŒrzt wird. Der 400 Euro Mini Job eignet sich noch am ehesten als zusĂ€tzliches Einkommen neben einem Hauptberuf.
Antwort 1:
ZunĂ€chst einmal stellt sich hier die Frage, ob es sich tatsĂ€chlich um eine freiberufliche TĂ€tigkeit handelt. Denn generell muss man unterscheiden zwischen dieser und einer selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit, die einen Gewerbebetrieb voraussetzt. Ein freiberufliche TĂ€tigkeit liegt nĂ€mlich nur dann vor, wenn man einem der Katalogberufe, wie Architekten, Ărzte oder Steuerberater, um nur einige Beispiele zu nennen, angehört. Deshalb muss man hier erst einmal abgrenzen, in welchem Bereich man tĂ€tig werden will und ob es sich dann auch um eine wirkliche freiberufliche TĂ€tigkeit handelt. Dabei bietet die freiberufliche TĂ€tigkeit einige Vorteile, so etwa den, dass keine Gewerbesteuer abgefĂŒhrt werden muss, unabhĂ€ngig davon, wie hoch der Gewinn ausfĂ€llt. Bei einem Gewerbebetrieb hingegen muss man ab einer bestimmten Grenze auch die normale Gewerbesteuer abfĂŒhren. Schwierig wird es, wenn man sowohl freiberuflich, als auch gewerbetreibend tĂ€tig ist, die steuerlichen Auswirkungen werden unter www.steuerlexikon-online.de/Selbststaendige_Taetigkeit.html gut erklĂ€rt.
Antwort 2:
Wichtig, will man eine freiberufliche TĂ€tigkeit ausĂŒben, ist auch, dass man sich entscheidet, wie man mit der Umsatzsteuer verfĂ€hrt. GrundsĂ€tzlich gibt es die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf den Rechnungen an Kunden auszuweisen. Dies bietet immer dann bedeutende Vorteile, wenn man sehr viele Anschaffungen tĂ€tigen muss, die enorme Kosten verursachen. Denn die Umsatzsteuer, die man auf die Anschaffungen bezahlt, kann man von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Die tatsĂ€chlichen Kosten sinken damit. Wer allerdings nur wenige Anschaffungen hat und einen vergleichsweise geringen Umsatz, der ist mit der Kleinunternehmerregelung besser bedient. Bei dieser wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und man muss auch keine entsprechende Meldung ans Finanzamt machen.
Antwort 3:
Wichtig ist auch die Frage nach der Krankenversicherung. Wer eine freiberufliche TĂ€tigkeit aufnimmt, muss sich selbst krankenversichern. Es gibt zwar einige Vereinigungen, in denen man sich gĂŒnstiger versichern kann, doch muss man dafĂŒr zu bestimmten Berufsgruppen gehören. Ansonsten bleibt auch hier nur die Wahl zwischen freiwillig gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung.