Wohl jeder Mensch strebt nach finanziellem Wohlstand. Die meisten Bürger können sich dabei vom Staat unterstützen lassen – sei zur Altersvorsorge oder beim Sparen auf das Eigenheim. Ein begehrter Weg hierzu sind die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen: Sparzulagen direkt vom Chef.
Wichtigste Voraussetzung für vermögenswirksame Leistungen ist ein fester Arbeitsplatz. Welche Arbeitnehmer genau zum Kreis der Begünstigten zählen, steht im jeweiligen Tarifvertrag. Teilzeitkräfte haben zum Beispiel nur Teilansprüche, freie Mitarbeiter und Selbständige müssen ganz darauf verzichten.
Wer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat, kann einen speziellen Sparplan abschließen. Neben eigenen Beiträgen zahlt dann der Chef jeden Monat Extra-Geld dazu. Darüber hinaus liefert meist auch der Staat jährlich noch einen Zuschuss. Das Sparen lohnt daher für den Arbeitnehmer gleich dreifach.
Doch nicht jede Form des Sparens wird vom Staat gleichermaßen belohnt. Für vermögenswirksame Leistungen kommen vor allem Banksparpläne, Bausparverträge oder Aktienfondssparen in Frage. Auch die Tilgung von Bauspardarlehen lässt sich auf diesem Weg subventionieren. Einige Unternehmen bieten außerdem Anlagemöglichkeiten für eine betriebliche Altersvorsorge.
Welche Sparform der Einzelne wählt, ist allein seine eigene Entscheidung. Der Chef hat kein Recht darüber zu bestimmen oder die Zahlung zu verweigern. Er bekommt lediglich eine Kopie des Sparplans und zahlt dann jeden Monat seinen Anteil direkt ein.
Wie hoch der finanzielle Zuschuss des Arbeitgebers dabei ist, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Die Summen unterscheiden sich je nach Tarifvertrag. Konkrete Auskünfte bekommen Interessierte in der Personalstelle oder beim Betriebsrat. Generell läuft der Vertrag sechs Jahre, in denen der Chef jeden Monat seine vermögenswirksamen Leistungen überweist. Nach einer anschließenden einjährigen Sperrfrist kann der Arbeitnehmer frei über sein Geld verfügen.
Wenn der Sparer während der Laufzeit innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleibt, hat er zusätzlichen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Je nach Sparform können so nochmals zwischen 43€ und 72€ jährlich hinzukommen.
Wer wissen möchte, wie sich die Zinsentwicklung in den nächsten Monaten vollziehen wird, der hat es heute besonders schwer, denn durch die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde der gesamte Kreditmarkt durcheinander gewirbelt. Hier sind die üblichen den Markt beeinflussenden Faktoren Angebot und Nachfrage inzwischen weitgehend auf der Strecke geblieben und anderen Einflüssen gewichen.
Die Banken machen die Zinsentwicklung heute stärker denn je von den für den Einzelfall geltenden Voraussetzungen abhängig, obwohl man allgemein feststellt, dass die Zinsentwicklung derzeit nach unten geht, wie die Grafik auf http://www.capital.de/finanzen/vorsorge/100005673.html eindrucksvoll beweist. An dieser Zinsentwicklung sind nicht zuletzt auch die Entscheidungen der verschiedenen Zentralbanken verantwortlich, die in den letzten Wochen und Monaten die Leitzinsen mehrfach deutlich gesenkt haben.
Allen voran die FED, wie man in Fachkreisen kurz die amerikanische Zentralbank nennt. Sie ging sogar so weit, die Leitzinsen in unmittelbarer Nähe des Nullbereiches anzusiedeln, um die Banken so zu zwingen, ihr Geld damit zu verdienen, dass wieder verstärkt Kredite an Kunden ausgereicht werden. Über die Entscheidungen der Zentralbanken kann man sich in den täglichen Nachrichten informieren oder die News auf den Seiten der deutschen Börsen, wie zum Beispiel http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=120 anschauen, wo solche Entscheidungen immer sofort veröffentlicht werden.
Neben der allgemeinen Zinsentwicklung spielen für die ausgereichten Darlehen aber immer mehr die der jeweiligen Bank vorgelegten Sicherheiten eine Rolle. So kann ein gut besicherte Immobilienkredit durchaus weit unter dem allgemein üblichen Zinsniveau liegen.
Wer sein Geld für einige Zeit anlegen möchte, kann von attraktiven Zinsen profitieren. Welchen Ertrag Ihr Kapital bringt, können Sie dabei bereits im Voraus planen. Generell lassen sich Festgeld Zinsen sehr einfach berechnen. Da der Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, ist schon bei Eröffnung des Festgeldkontos klar, wie hoch der Ertrag pro Monat ausfällt.
Gegenwärtig werben Banken mit bis zu 5% und mehr Zinsen für Ihr Geld. Die Angaben für Festgeld beziehen sich dabei in der Regel auf zwölf volle Monate. Da die Anlage jedoch zeitlich variabel ist, von 3 bis 72 Monaten, fallen die Festgeld Zinsen auch nur für die wirklich genutzte Laufzeit an. Für jeden Monat erhalten Sie ein Zwölftel der festgelegten Jahreszinsen.
Die Berechnung Ihrer Festgeld Zinsen können Sie bequem zu Hause mit dem Taschenrechner durchführen. Wenn Sie die Gesamtzinsen durch zwölf teilen, erhalten Sie den Ertrag für einen Monat und können diesen mit der jeweiligen Anlagezeit multiplizieren. Wesentlich komfortabler geht es jedoch mit einem Online-Rechner. Einen Festgeldrechner, variabel nach Anlagekapital, Zinssatz und Laufzeit, finden Sie etwa bei zinsen-berechnen.de. Sinnvoll ist die Berechnung bereits vor der Anlage Ihres Geldes.
Wichtig: Die Auszahlung der Festgeld Zinsen erfolgt erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Zwischenzahlungen sind nicht üblich. Wer vor dem Laufzeitende sein Geld auslösen möchte, muss zudem mit dem Verlust der gesamten Zinsen rechnen, auch wenn eventuell nur noch wenige Tage bis zur Frist ausstehen.
Neben den Zinsen entscheiden noch andere Faktoren über Ihre tatsächliche Rendite. Dazu zählen vor allem Gebühren für die Kontoeröffnung oder Bearbeitungsgebühren. Doch auch die Steuer zieht Ihnen unter Umständen Teile Ihres Gewinns wieder ab. Ab 2009 greift hier die Abgeltungssteuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25%, den die Bank direkt an den Fiskus abführt – plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.