Antwort 1:
Die meisten Informationen zum Thema Immobilie, Finanzierung, Gutachten, Um- und Ausbauten und Co. findet man in der virtuellen Welt. Hier kann man die unzähligen Portale nutzen und sich über alle möglichen Dinge informieren, die mit der Immobilie Finanzierung von Relevanz sind. Viele Informationen findet man zum Beispiel unter http://www.baufinanzierung-bemu.de/immobilienkauffinanzierung.html. Bevor man an den Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung denkt, sollte man sich immer erst einmal Gedanken um die Finanzierung machen. Denn nur mit einer soliden Immobilie Finanzierung, kann man sich auch den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen.

Antwort 2:
Die Immobilie, Finanzierung, Gutachten und noch vieles mehr, sollte man sich im Vorfeld selbst gut durchrechnen, ob man das auch in finanzieller Sicht wirklich schaffen kann. Ebenfalls sollte man nicht nur die Immobilie und deren Kaufpreis sehen, sondern genauso die ganzen Nebenkosten, die noch auf einen selbst zukommen werden.

Antwort 3:
Da muss ich meinem Vorredner vollkommen Recht geben, denn viele Menschen vergessen einfach bei der Immobilie Finanzierung die zusätzlichen Kosten mit einzurechnen. Das sind unter anderem die Grunderwerbssteuer und die eventuell anfallende Courtage für den Makler, falls der Kauf über einen solchen vermittelt wurde. Des Weiteren sollte man sich auch erkundigen, welche Fördermöglichkeiten man erhalten kann, wie zum Beispiel ein Darlehen von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Antwort 1:
Die Steuertipps zum Sparen für die Jahre 2009 und 2010 kann man sich zum Beispiel unter http://www.konz-steuertipps.de/konz/index.html bestellen. Ebenfalls werden verschiedene Pakete als Informationsmaterial angeboten, die man sich kostenlos herunter laden kann. Auf dieser Seite gibt es jede Menge Steuertipps und –tricks, die man verwenden kann, um einiges zu sparen. Man sollte auch bedenken, dass es ab dem Jahr 2010 sehr viele Neuerungen gibt, die man als Laie meistens gar nicht kennt oder nur einmal am Rande gehört hat.

Antwort 2:
Gute Steuertipps kann man auch unter http://www.steuerrat24.de/ erfahren, ob es nun die neuen Regelungen ab 2010 betrifft oder die Änderungen im Bereich Arbeit und Soziales. Des Weiteren findet man von allgemeinen Steuertipps über das Erben und Schenken bis hin zu außergewöhnlichen Belastungen viele Portale im World Wide Web, die viele Fragen beantworten können. So kann man zum Beispiel unter http://www.banktip.de/rubrik/15852/0/Tipps+Tricks+zum+Steuern+sparen.htm einiges nachlesen, was sehr interessant ist.

Antwort 3:
Ebenfalls kann man vom Finanzministerium die verschiedensten Broschüren erhalten, die viele Steuertipps enthalten. Mit den richtigen Steuertipps kann man einiges vom Finanzamt wieder bekommen und das auf einem ganz legalen Weg. Ebenfalls sollte man sich die vielen unterschiedlichen Urteile einmal ansehen, die auch viele Steuertipps enthalten. Die Werbungskosten sind im Allgemeinen jedem geläufig, doch was vielleicht nur die wenigsten wissen, ist dass man auch ein Arbeitszimmer und die Telefonkosten steuerlich geltend machen kann.

Antwort 1:
Das ist doch allgemein bekannt, solange man keine eingetragene Gemeinschaft hat, kann man bei der Einkommenssteuer auch keine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Und genauso sieht es bei der Wahl der Steuerklasse aus. Hier können nur verheiratete Paare sich zwischen den Steuerklassen III, IV und V entscheiden. Wer nur zusammen lebt, der wird vom Gesetzgeber automatisch in die Steuerklasse I eingestuft. Einen ausführlichen Artikel über das Steuerrecht kann man beispielsweise unter http://www.welt.de/print-welt/article213978/Heiraten_und_das_Finanzamt_Drum_rechne_wer_sich_ewig_bindet.html nachlesen.

Antwort 2:
Allerdings greift das deutsche Steuerrecht noch weiter und zwar beim Erbrecht. Bei unverheirateten Paaren sind die zu zahlenden Erbschaftssteuern, die ja bekanntlich auch zum Steuerrecht gehören, um einen wesentlichen Teil höher veranschlagt, als es bei verheirateten Paaren der Fall ist. Selbst wenn man sich gegenseitig als unverheiratetes Paar im Testament gegenseitig bedenkt. Der Hinterbliebene wird bei der Erbschaftssteuer automatisch in die Steuerklasse III eingestuft und da ist der Freibetrag gerade einmal 5.200 Euro. Außerdem wird das restliche Erbe nach dem Steuerrecht mit einem erhöhten Steuersatz besteuert, der liegt zwischen 17 und 50 Prozent.

Antwort 3:
Außerdem können Unverheiratete kein gemeinsames Testament machen, hier muss jeder ein eigenes Testament aufsetzen. Das Steuerrecht für unverheiratete Paare hat so einige Nachteile, die man nicht außer Acht lassen sollte. Am besten wendet man sich allerdings an einen Fachanwalt für Steuerrecht, der kennt sich mit den ganzen Regelungen und Gesetzen besser aus, als man es an dieser Stelle erläutern kann.

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