Antwort 1:
Über diese Fragen scheiden sich wohl die Götter und erst recht die Finanzämter, ob man die Klassenfahrten steuerlich geltend machen kann. Ein paar Informationen kann man unter http://www.klassenfahrten-kluehspies.de/de/kontakt/newsletter/archiv/Steuertipps_fuer_Leher.pdf erhalten in Bezug auf die Klassenfahrten. Allerdings sind diese Punkte mehr für die Lehrer, als für die Schüler gedacht. Aber es ging auch nicht eindeutig aus der Frage hervor, ob man die Klassenfahrten der Kinder oder der Lehrer von den Steuern absetzen kann.

Antwort 2:
Also diese Frage kann ich auch nicht beantworten, ob die Eltern die Klassenfahrten von ihren Kindern von der Steuer absetzen können.  Bei den Betreuungskosten können ja einige Kosten abgesetzt werden. Für die Klassenfahrten kann man sicherlich genauso einiges beim Finanzamt geltend machen. Insbesondere wenn die Klassenfahrten unter dem Motto einer Bildungsreise stehen, könnte ich mir das sehr gut vorstellen. Da sollte man sich doch vielleicht besser beim zuständigen Finanzamt erkundigen, wie hierbei die genaue Rechtslage ist. Mit großer Sicherheit gibt es irgendwo ein paar Kann-Bestimmungen, die dann in solchen Fällen greifen.

Antwort 3:
Wer genaue Auskünfte zwecks den steuerlichen Vorteilen in Bezug auf Klassenfahrten erhalten will, der sollte sich wirklich am besten bei seinem Finanzamt erkundigen. Schließlich kennt doch ein Jeder die Gesetze, die ändern sich doch ständig, besonders wenn es um die Geringverdiener geht. Ebenfalls kann man sich bei den örtlichen Lohnsteuerhilfevereinen oder bei einem Steuerberater erkundigen, ob man die Klassenfahrten steuerlich geltend machen kann oder zumindest einen Teil davon. Da bekommt man wenigstens genaue Antworten, denn die Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater sind in dieser Beziehung immer auf dem Laufenden, da sie täglich mit dem Steuerrecht zu tun haben.

Antwort 1:
Wer in Versandhauskatalogen oder im Internet nach einem Gartentrampolin sucht, wird schnell fündig. Der Markt für Openair-Springer boomt und Hersteller aus Deutschland, Skandinavien und Fernost bieten eine Vielzahl verschiedener Modelle. Doch für Einsteiger ist die Qualität der angebotenen Hüpfgeräte kaum zu erkennen: auf den Bildern sehen fast alle Trampoline gleich aus. Ob ein Gartentrampolin wirklich hochwertig und sicher ist, erweist sich oft erst auf den zweiten Blick. Fachhändler wie Jumpax.de unterziehen ihr Sortiment deshalb einer strengen Qualitätskontrolle und können Ihren Kunden dadurch bis zu 10 Jahre Garantie gewähren. Ein Online-Kauberater hilft bei der Auswahl des passenden Trampolins für Ihren Zweck.

Antwort 2:
Wenn Sie ein Gartentrampolin kaufen wollen, sollten Sie einige technische Merkmale beachten. Wichtig ist zum Beispiel die Dicke des Stahlrahmens. Erst ab einem Rohrdurchmesser von 4cm und einer Wandstärke von 2mm ist der Rahmen auch für mehrere für tobende Kinder stabil genug. Daneben entscheidet die Qualität der Stahlfedern über das Sprungverhalten. Als Faustregel gilt: Je mehr und je längere Federn das Gartentrampolin hat, desto gesünder können Sie darauf springen. Um ihren Kunden die Unterschiede zwischen guten und weniger guten Trampolinen zu veranschaulichen, bietet die Trampolinfabrik.de in ihrer Online-Präsenz ein informatives Video. Interessenten können sich hier informieren und günstig direkt beim Hersteller ihr Wunschtrampolin bestellen.

Antwort 3:
Mittlerweile gibt es Trampoline auch vom Discounter. Wer sparen muss und keinen großen Wert auf eine dauerhafte Nutzung legt, kommt mit einem solchen Modell sicher einen Sommer lang hin. Doch schon beim Überwintern zeigen sich oft die ersten Schwächen. Billige Trampoline beginnen zu rosten und zeigen schnell rissige oder poröse Stellen in Randpolster und Sprungtuch. Ein sicheres Gartentrampolin vom Markenhersteller bietet dagegen einen stabilen Randbezug, der mit dem Sprungtuch fest verbunden ist. Erhältlich sind solche Qualitätstrampoline von Trimlin oder vom schwedischen Hersteller BERG etwa über das Tampolinhaus.de.

Antwort 1:
So einfach ist das nicht, einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Denn da muss man sich in erster Linie an die Gesetze halten. Nur wenn die Mutter des Kindes damit einverstanden ist, darf ein Vaterschaftstest durchgeführt werden. Hat das Kind schon ein bestimmtes Alter erreicht, muss es sich genauso einverstanden erklären, dass ein Vaterschaftstest gemacht wird. Allerdings besteht hierfür auch nur die Möglichkeit, dass man ein privatrechtliches Gutachten anfertigen lassen kann. Man sollte sich aber genauso über die Konsequenzen im Klaren sein, die mit einem Vaterschaftstest einhergehen.

Antwort 2:
Viele Männer sind sich unsicher, ob sie der biologische Vater des Kindes oder sogar der Kinder sind. Diese Zweifel können eine ansonsten intakte Beziehung sehr belasten. Hier sollten alle Beteiligten offen die Sachlage miteinander klären. Und wenn es nötig ist, dann sollte man auch einen Vaterschaftstest in Erwägung ziehen. Doch sollte man ebenfalls bedenken, wenn sich beim Vaterschaftstest heraus stellt, dass man nicht der leibliche Vater ist, wie danach das Familienleben weiter verlaufen soll. Solch ein Vaterschaftstest ist eine schwerwiegende Entscheidung, die man sich im Vorfeld reiflich überlegen sollte. Ganz schnell kann durch einen voreiligen Vaterschaftstest eine gut funktionierende Beziehung für immer in die Brüche gehen.

Antwort 3:
Einen Vaterschaftstest kann man ebenfalls mit einer Anfechtungsklage erreichen. Hier greifen dann die § 1600 ff BGB. Doch wie mein Vorredner schon darauf hingewiesen hat, sollte man sich diesen Schritt sehr gut überlegen. Denn hält man erst einmal das Ergebnis in den Händen kann nichts mehr rückgängig gemacht werden. Man sollte auch nicht nur an seine Gefühle dabei denken, sondern erst einmal an die Gefühle des Kindes, bevor man auf einen Vaterschaftstest besteht. Denn für Kinder kann dann eine Welt zusammen brechen.

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