Antwort 1:
Immer mehr Kinder werden durch Hyperaktivität auffällig. Familien, Kindergärten und Schulen müssen sich deshalb auf dieses Leiden einstellen. Oft ist es an eine Aufmerksamkeitsstörung gekoppelt, was für die betroffenen Kinder ein doppeltes Handicap bedeutet. Beim Umgang kommt es deshalb auf verschiedene Dinge an. Zuerst einmal braucht das Kind wirksame Unterstützung. Wenn es einen starken Bewegungsdrang hat, braucht es regelmäßig Gelegenheit, um seine innere Unruhe in motorische Aktivität umzusetzen. Phasen von stiller Konzentration müssen daher kürzer geplant werden als bei anderen Kindern. Praktische Tipps für Eltern und Erzieher finden Sie aus adhs.de oder ons.de. Hilfreiche Ratgeber lassen sich außerdem bei amazon.de entdecken. Da Hyperaktivität eine komplexe Erscheinung ist, sind meist mehrere Maßnahmen nötig.
Antwort 2:
Besonders belastend ist das Leben mit einem hyperaktiven Kind für Eltern und Geschwister. Doch auch Erzieher und Gleichaltrige in Kindergarten oder Schule müssen lernen, mit diesem Verhalten umzugehen. Ohne eine professionelle Therapie ist die Hyperaktivität jedoch kaum zu bessern. Sinnvoll sind zum Beispiel psychomotorische Übungen, Ergotherapie und sogenannte Frostig-Programme. In vielen Fällen kommen die Betroffenen auch um eine medikamentöse Therapie nicht herum, die oft erst die Möglichkeit bietet, das Kind auch mit anderen Maßnahmen zu erreichen. Viele Familien berichten darüber hinaus von guten Erfolgen mit einer Ernährungstherapie, etwa den Kapseln von esprico.de oder L-Carnitin von hyperad.de.
Antwort 3:
Hyperaktive Kinder brauchen ständige Aufmerksamkeit und Führung. Um ihnen den Alltag zu erleichtern, ist es zudem sinnvoll, unnötige Reize auszuschalten und geduldig jeden kleinen Erfolg zu begleiten und zu loben. Trotzdem lassen sich die Hyperaktivität überschießende Reaktionen und Konflikte nicht vermeiden. Wichtig ist es dann, dass Sie sich als Erwachsener nicht entmutigen lassen und rechtzeitig professionelle Unterstützung suchen. Adressen und Infos bekommen Sie von Lehrern und Erziehern oder über das Portal ads-hyperaktivitaet.de.
Antwort 1:
In einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (Az B 3 KR 8/08 R) wurde darauf hingewiesen, dass Behinderte, die nicht mehr allein laufen können, einen Anspruch auf Zuschuss von der Krankenkasse für einen Elektrorollstuhl haben. Das Bundessozialgericht sah den zu verhandelnden Fall so, dass sich auch ein Behinderter ohne fremde Hilfe fortbewegen muss. Einige äußerst interessante Artikel über die deutsche Rechtssprechung kann man im Internet nachlesen, so zum Beispiel unter http://rentenberatung-aktuell.de/20091108883/krankenversicherung/elektrischer-rollstuhl-fuer-behinderte.
Antwort 2:
Auf jeden Fall sollte man sich bei seiner zuständigen Krankenkasse erst einmal erkundigen, ob diese einen Zuschuss für die Kosten von einem Elektrorollstuhl gewähren. Sollte das nicht der Fall sein, dann sollte man einen Fachanwalt aufsuchen und diesem die Lage schildern. Da sich die Gesetze im Bezug auf Zuschüsse der Krankenkassen immer wieder ändern, sollte man kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade bei einem Elektrorollstuhl versuchen die Krankenkassen die Kosten einzusparen, allerdings ist das nicht immer rechtens.
Antwort 3:
Es kommt immer darauf an, in welcher Höhe die Krankenkassen einen Zuschuss für einen Elektrorollstuhl gewähren, hier kann es mit Sicherheit auch zu Unterschieden kommen. Man sollte aber unbedingt einen Antrag für einen Elektrorollstuhl stellen, denn nur so kann man eine eigenständige Lebensführung erhalten, die sich wiederum auf die Lebensqualität auswirkt. Außerdem kann man sich nicht immer auf Familienangehörige verlassen, da diese vielleicht noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen.
Antwort 1:
Die Haushaltshilfe Krankenkasse zahlen zu lassen, ist sicherlich möglich. Allerdings werden die Kosten nur unter bestimmten Umständen übernommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die versicherte Person aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer stationären Kur oder Reha nicht in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen. Außerdem muss ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt leben, um dessen Versorgung sich niemand anderes kümmern kann. In einem solchen Fall übernimmt die Haushaltshilfe die Krankenkasse. Genauere Angaben, wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe zahlt, finden sich unter http://www.konsumo.de/news/1916-Wissen-Wann-muss-die-Krankenkasse-fuer-eine-Haushaltshilfe-zahlen. Dort kann man genau nachlesen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Antwort 2:
Wenn man wirklich eine Haushaltshilfe benötigt, dann sollte man sich an erster Stelle bei der Krankenkasse informieren, wann und in welcher Höhe diese zahlt. Denn Haushaltshilfe Krankenkasse zahlen zu lassen, ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets gesondert beantragt werden. Auch zahlen die einzelnen Kassen unterschiedliche Beträge, da im Sozialgesetzbuch nur die Mindestleistung vorgegeben ist.
Antwort 3:
Wer die Haushaltshilfe Krankenkasse bezahlen lassen will, muss aber auch damit rechnen, dass die Kasse nicht in jedem Fall zahlt. Bei Alleinerziehenden zum Beispiel wird diese Leistung aus unerfindlichen Gründen oftmals verwehrt. Gleiches gilt, wenn die Haushaltshilfe durch Familienangehörige gestellt wird, denn in diesem Fall ist die Kasse nur verpflichtet, evtl. anfallende Fahrtkosten zu übernehmen. Es gibt also durchaus Unterschiede, so dass es sich lohnt, einfach direkt bei der Kasse nachzufragen.