Antwort 1:
Unter der Bezeichnung Retinitis Pigmentosa fasst man eine ganze Gruppe verschiedener Augenerkrankungen zusammen. Ursache ist immer eine genetische Veränderung am sogenannten RP-Gen. Nach Expertenschätzungen besitzen etwa 1,2 Prozent der Menschen eine solche Genveränderung, zum Ausbruch kommt sie jedoch nur bei einem geringen Anteil der Betroffenen. In Deutschland sind es rund 35.000 Menschen, die im Laufe ihres Lebens unter der Netzhautkrankheit Retinitis Pigmentosa leiden. Der Verlauf kann sich dabei schleichend über mehrere Jahrzehnte hinziehen. In der Regel sterben zunächst die Stäbchen in den Außenbereichen der Netzhaut ab. Die Folge ist eine zunehmende Verengung des Gesichtsfeldes, bis die Betroffenen ihre Umwelt nur noch in einem „Tunnelblick“ wahrnehmen können. Hinzu kommen eine fortschreitende Nachblindheit und eine Verringerung der Sehschärfe.
Antwort 2:
Das Fatale an der Retinitis Pigmentosa ist, dass die Betroffenen ihrem Leiden kaum aktiv begegnen können. Medikamente oder Operationsmethoden gibt es bisher nicht. Fachleute bestätigen allerdings, dass die Molekulargenetik in den letzten Jahren sehr große Fortschritte gemacht hat, so dass es in Zukunft vielleicht wirkungsvolle Therapieansätze geben wird. Da Einzige, was die Betroffenen momentan gegen ihr allmähliches Erblinden tun können, ist eine rechtzeitige Schulung in elektronischen Hilfsmitteln. Zur Verfügung stehen etwa elektronische Sehhilfen, akustische Eingabehilfen am Computer oder spezielle Braille-Tastaturen.
Antwort 3:
Für Patienten mit Retinitis Pigmentosa bietet die Gentherapie neue Hoffnung. Wie das amerikanische Fachmagazin Technology Review im Februar 2009 berichtet, könnten die Neurobiologen bald soweit sein, die defekten Photorezeptor-Zellen durch ein eingeschleustes Spezial-Gen wieder lichtempfindlich zu machen. Welche Erfolge sich dadurch konkret erzielen lassen, ist noch nicht vorhersagbar, im Tierversuch hat die Technik jedoch bereits funktioniert. Da eine breitere medizinische Anwendung das Leben von mehreren Millionen Menschen verbessern könnte, ist der Anreiz auf jeden Fall ausreichend, um weitere Forschungen voranzutreiben.
Antwort 1:
Unter Hallux Valgus versteht man eine langsam fortschreitende Arthrose und Versteifung des Großzehs. Dabei ist das Großzehengelenk schmerzhaft in seiner Bewegung eingeschränkt, häufig druckempfindlich und überwärmt. Das umliegende Gewebe reagiert zusätzlich mit Schwellungen und Rötungen. In der Anfangsphase raten Ärzte meist zu konservativen Behandlungen wie Schuheinlagen und Krankengymnastik. Dadurch sollen der Verschleiß am Gelenk und die typische Spornbildung möglichst gemildert werden. In vielen Fällen hilft allerdings nur eine Operation. Da es für den Hallux Rigidus verschiedene Behandlungsmöglichkeiten gibt, sollten Betroffene sich vor einer Entscheidung auf jeden Fall fachlich beraten lassen. Nützliche Infos finden Sie auch im Hallux-Forum.de.
Antwort 2:
Entgegen der landläufigen Meinung ist Hallux Rigidus keine Fuß-Erkrankung von älteren Leuten, auch Jugendliche können betroffen sein. Auch wenn die volle Ausprägung mit dauerhaft schmerzenden und eingeschränkten Bewegungen meist erst in späteren Jahren vorkommt, nimmt die Erkrankung häufig schon in jüngerem Alter ihren Beginn. Während die Beschwerden anfangs nur nach Überlastung oder nach Verletzungen auftreten, führt die angeborene Knorpelschwäche bei den Betroffenen zu einer raschen Spornbildung am Zehengelenk. Viele Erkrankte unterstützen dann eine orthopädische Behandlung und Krankengymnastik durch die Einnahme von Naturheilmitteln. Teufelskralle aus dem örtlichen Reformhaus oder aus dem Kraeuterhaus.de mindert zum Beispiel die Schmerzen durch Arthrose.
Antwort 3
er Hallux Rigidus ist eine Folge von Überlastungen, Fußfehlstellungen und Knorpelschwäche, oftmals tragen auch andere Grundkrankheiten zur Verschlechterung bei. Oftmals leiden zum Beispiel Gichtkranke unter starken Beschwerden am Großzehengelenk. Eine Operation hat dann nur langfristigen Erfolg, wenn auch die Gicht behandelt wird. Falls bei langem Fortschreiten der Krankheit bereits die ganze Knorpelmasse zerstört ist, kann der Operateur in der Regel keine Beweglichkeit m Gelenk erhalten. Dann ist die sogenannte Versteifungsoperation die beste Alternative.
Antwort 1:
Da die gesetzliche Betreuung einen starken Einschnitt in die persönlichen Rechte bedeutet, kann sie nur mit richterlicher Genehmigung eingeleitet werden. Zuständig ist das Vormundschaftsgericht, das entweder von Angehörigen, vom Krankenhaus oder vom sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes über einen Betreuungsfall informiert werden. Parallel zu eventuell nötigen psychiatrischen oder medizinischen Gutachten fragt das Gericht bereits bei der zuständigen Betreuungsbehörde nach, welcher Betreuer geeignet ist. Vorrangig sind dies Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Wenn Angehörige nicht in Frage kommen, können Sie für die gesetzliche Betreuung einen örtlichen Betreuungsverein kontaktieren, etwa über ehrenamt-im-netz.de.
Antwort 2:
Wie die vorige Antwort zeigt, können Sie einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Betreuer persönlich suchen. In Frage kommen hierfür etwa Betreuungsvereine, die in der Arbeiterwohlfahrt organisiert sind (awo.org) oder die Diakonie.de. Auf den Online-Portalen dieser sozialen und kirchlichen Einrichtungen finden Sie Hinweise auf geeignete Organisationen vor Ort, die sich um die gesetzliche Betreuung von Menschen in Not kümmern. Daneben gibt es eine Reihe unabhängiger regionaler Betreuer, die es bisher jedoch nicht geschafft haben, sich zu einer bundesweiten Internet-Präsenz zusammenzuschließen. Unter dem Stichwort Betreuungsverein + Ortsangabe ermittelt Google.de jedoch alle relevanten Vereine in Ihrer Nähe.
Antwort 3:
In komplizierteren Fällen kann das Gericht auch ein Berufsbetreuer bestellen, der eine entsprechende Vorbildung besitzt, etwa als Psychiater oder Rechtsanwalt. Vor allem, wenn ungeklärte finanzielle oder juristische Konflikte die gesetzliche Betreuung erschweren, neigen die Gerichte dazu, den amtlich vorgeschlagenen Betreuer zu benennen. Da dies eine völlig fremde Person ist, fühlen viele Betroffene sich dadurch zusätzlich entmündigt. Vermeiden lässt sich das allerding nur, wenn sie rechtzeitig mit einer Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht bereits eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer bestimmt haben. Wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen, wird das Gericht diese Person als Betreuer akzeptieren.