Beitragssatz Krankenversicherung: Wo findet man eine Übersicht?
Antwort 1:
Also eine richtige Übersicht für den Beitragssatz Krankenversicherung konnte ich auch nicht finden, das muss ich ganz ehrlich zugeben. Jedoch kann man auf verschiedenen Portalen Vergleiche zwischen den einzelnen Krankenkassen anstellen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei verschiedene Beitragssätze, wenn das vielleicht gemeint war, dann einfach einmal unter http://www.versicherung.net/krankenversicherung/beitragssatz-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html nachsehen, da ist dann alles ausführlich beschrieben, wann diese in Kraft treten.
Antwort 2:
Ich nehme auch einmal an, dass diese Beitragssätze gemeint waren mit der Frage. Der erste allgemeine Beitragssatz, mit 14,6 Prozent, beinhaltet die Zahlung nach sechs Wochen einer Krankheit, damit der Arbeitnehmer sein Geld weiter erhält. Denn nur in den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn des Arbeitnehmers weiter zu zahlen. Der zweite Beitragssatz ist der erhöhte, hierbei kann das Krankengeld von der Krankenkasse schon vor Ablauf der sechs Wochen gezahlt werden, jedoch trifft dies nur für Selbstständige zu. Sie erhalten in der Regel schon nach etwa drei bis vier Wochen das Krankengeld. Der dritte Beitragssatz, mit 14 Prozent, ist der ermäßigte, hier tritt keine Zahlung des Krankengeldes in Kraft, da es sich dabei um Rentner oder Selbstständige handelt. Denn als Selbstständiger hat man die Wahl zwischen dem erhöhten und dem ermäßigten Beitragssatz Krankenversicherung.
Antwort 3:
Außerdem gibt es doch seit dem 01. Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz Krankenversicherung. Der Beitragssatz wird von jeder Krankenkasse mit 14,6 Prozent berechnet, bei diesem neuen Beitragssatz muss jedoch der Versicherte noch 0,9 Prozent alleine tragen, der Arbeitnehmer wird davon entbunden.