Was genau versteht man unter vermögenswirksame Leistungen?
Wohl jeder Mensch strebt nach finanziellem Wohlstand. Die meisten Bürger können sich dabei vom Staat unterstützen lassen – sei zur Altersvorsorge oder beim Sparen auf das Eigenheim. Ein begehrter Weg hierzu sind die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen: Sparzulagen direkt vom Chef.
Wichtigste Voraussetzung für vermögenswirksame Leistungen ist ein fester Arbeitsplatz. Welche Arbeitnehmer genau zum Kreis der Begünstigten zählen, steht im jeweiligen Tarifvertrag. Teilzeitkräfte haben zum Beispiel nur Teilansprüche, freie Mitarbeiter und Selbständige müssen ganz darauf verzichten.
Wer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat, kann einen speziellen Sparplan abschließen. Neben eigenen Beiträgen zahlt dann der Chef jeden Monat Extra-Geld dazu. Darüber hinaus liefert meist auch der Staat jährlich noch einen Zuschuss. Das Sparen lohnt daher für den Arbeitnehmer gleich dreifach.
Doch nicht jede Form des Sparens wird vom Staat gleichermaßen belohnt. Für vermögenswirksame Leistungen kommen vor allem Banksparpläne, Bausparverträge oder Aktienfondssparen in Frage. Auch die Tilgung von Bauspardarlehen lässt sich auf diesem Weg subventionieren. Einige Unternehmen bieten außerdem Anlagemöglichkeiten für eine betriebliche Altersvorsorge.
Welche Sparform der Einzelne wählt, ist allein seine eigene Entscheidung. Der Chef hat kein Recht darüber zu bestimmen oder die Zahlung zu verweigern. Er bekommt lediglich eine Kopie des Sparplans und zahlt dann jeden Monat seinen Anteil direkt ein.
Wie hoch der finanzielle Zuschuss des Arbeitgebers dabei ist, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Die Summen unterscheiden sich je nach Tarifvertrag. Konkrete Auskünfte bekommen Interessierte in der Personalstelle oder beim Betriebsrat. Generell läuft der Vertrag sechs Jahre, in denen der Chef jeden Monat seine vermögenswirksamen Leistungen überweist. Nach einer anschließenden einjährigen Sperrfrist kann der Arbeitnehmer frei über sein Geld verfügen.
Wenn der Sparer während der Laufzeit innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleibt, hat er zusätzlichen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Je nach Sparform können so nochmals zwischen 43€ und 72€ jährlich hinzukommen.
Montag, 26. Januar 2009