Wer finanziert im Notfall eine Haushaltshilfe? Krankenversicherung, oder muss man dafür selbst aufkommen?
Antwort 1:
Viele Familien benötigen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe. Krankenversicherung und Pflegeversicherung kommen für diese Kosten jedoch nur unter bestimmten Bedingungen auf. Anspruch haben Sie zum Beispiel, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthaltes, einer Reha-Maßnahme, einer Schwangerschaft oder ärztlich verordneten Kur nicht wie gewohnt Ihren Haushalt für die Familie versorgen können. In diesen Fällen zahlt die Kasse eine im Sozialgesetzbuch (Paragraf 38) geregelte Mindestsumme von derzeit rund 8 Euro pro Stunde für eine Haushaltshilfe. Krankenversicherung deckt hier allerdings maximal 8 Stunden am Tag. Die Regelung gilt außerdem nur, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben und kein anderes Haushaltsmitglied Ihre Arbeiten übernehmen kann. Ausnahmen sind behinderte Kinder, die auch in höherem Alter auf Hilfe angewiesen sind.
Antwort 2:
Wer zur Finanzierung seiner Haushaltshilfe Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte dies auf jeden Fall zuvor beantragen. Einige Kassen bieten zum Beispiel auch dann eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie durch eine Haushaltshilfe einen teuren Krankenhausaufenthalt vermeiden können. Eine Anfrage lohnt! Nur eines gilt immer: Wenn Verwandte das Einkaufen, Putzen, Waschen und die Kinderbetreuung übernehmen, gehen Sie leer aus. Gute Portale zur Vermittlung sind dann etwa HausHelden.de oder ansus.de. In Kooperation mit dem paritätischen Wohlfahrtsverband kümmert sich auch der notmuetterdienst.org um die Vermittlung geschulter Kräfte.
Antwort 3:
Die Mindestleistungen der gesetzlichen Kassen sind klar geregelt. In der Praxis unterscheiden sich die Angebote jedoch erheblich. Wer Wert auf eine optimale häusliche Betreuung legt, sollte deshalb die Krankenkassen vergleichen, etwa auf krankenkasseninfo.de oder finanzen.de. Sinnvoll ist außerdem ein Check der Unfallversicherungen. Auch diese genehmigen verschiedene Hilfen, wenn Verletzte außerhalb ihres eigenen Haushalts untergebracht werden müssen. Im Einzelfall können Sie dann entscheiden, ob Sie für eine Haushaltshilfe Krankenversicherung oder Unfallversicherung in Anspruch nehmen.