Wer haftet für einen Wasserschaden in meiner Wohnung, der durch Arbeiten an der Hausfassade entstanden ist?
Antwort 1:
Für einen Wasserschaden treten die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung ein. Falls der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurde, bitten diese jedoch meist den Verursacher zur Kasse. Dieser haftet dann unter Umständen persönlich und sollte versuchen, das Geld von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen. Sie als Geschädigter haben also wenig Einfluss darauf, wer die Kosten übernimmt. Wenn Sie Mieter sind, ist allein der Vermieter Ihr direkter Ansprechpartner. Er ist verpflichtet, Ihre Wohnung wieder Instand setzen zu lassen – im Zweifel auf seine eigenen Kosten. Als Wohnungseigentümer wenden Sie sich möglichst schnell an Ihre Hausverwaltung. Einen schnellen Überblick zur Verschuldensfrage bekommen Sie bei frag-einen-anwalt.de.
Antwort 2:
Stimmt. Wer die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt, ist eine manchmal etwas schwierige Rechtsfrage. Zum Beispiel unterscheiden die Versicherungen streng zwischen Leitungswasser und eindringendem Regen oder Schnee. Da es in Ihrem Fall eindeutig Feuchtigkeit von außen durch das Mauerwerk eingedrungen ist, kommt es darauf an, ob die Fassade ordnungsgemäß abgedichtet war. Falls Handwerker oder Architekt gepfuscht haben und man ihnen dies nachweisen kann, muss auch deren Versicherung für den Schaden aufkommen. Ansonsten greift die Gebäudeversicherung. Um von vornherein auf Nummer sicher zu gehen, lohnt es deshalb, einen Fachmann zu befragen. Einen sofortigen Rat und Experten im Schadensrecht finden Sie etwa über die deutsche-anwaltshotline.de.
Antwort 3:
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, entstand der Schaden durch die unsachgemäße Abdichtung während der Baumaßnahme oder durch bauliche Mängel in Folge der Arbeiten. Für Sie als Mieter ist das sachlich zwar egal, da der Vermieter in jedem Fall für die Schadensbehebung sorgen muss, für die Versicherungen entsteht daraus jedoch eine komplizierte Situation. Ohne Sachverständige lässt sich die Verschuldensfrage meist nicht klären. Falls nicht nur Wände und Decken sondern auch Möbel vom Wasserschaden betroffen sind, sollten Sie unbedingt auch Ihre Hausratversicherung informieren.