Wo kann ich mich über die Leistungen der verschiedenen Unfallversicherungen informieren?

Antwort 1:
Damit Unfallversicherungen für den Versicherten Sinn machen, müssen sie faire Bedingungen haben und genug Geld bringen, um die finanziellen Folgen eines Unfalls tatsächlich abzufangen. Wie Tester immer wieder bestätigen, ist dies jedoch nicht bei allen Tarifen der Fall. Fast 4000 verschiedene Policen sind derzeit auf dem Markt. Um als Laie den richtigen Tarif zu finden, sollte man deshalb die Unterstützung von Experten nutzen. Kostenlos geht dies auf Vergleichsportalen wie Versicherungen.de oder Geld.de. Wichtige Angaben zur Berechnung von Unfallversicherungen sind dabei Ihr Beruf und die gewünschten Versicherungsleistungen, gestaffelt nach Grundinvalidität, Vollinvalidität und der Progressionsstufe.

Antwort 2:
Die große Anzahl an verschiedenen Tarifen macht das Angebot für Kunden schwer überschaubar. Unterschiede liegen im Wesentlichen in der Versicherungssumme, in den jeweiligen Gliedertaxen und den Progressionsvarianten. Diese legen fest, wie viel Geld die Versicherung mit jedem Prozentsatz an Invalidität mehr zahlen muss. Bei einer hohen Progression, sind Sie vor allem im oberen Bereich gut abgesichert. Wichtig ist dann außerdem die Kombination mit der Gliedertaxe. Einige Unfallversicherungen bemessen etwa den Verlust einer Hand mit 50% Invalidität, andere zahlen hier bereits die Summe für 70%. Einen weiterführenden Vergleich zu Unfallversicherung und Gliedertaxe finden Sie auf unfallmaxx.de.

Antwort 3:
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist mit vielen Fragen verbunden. Um die üblichen Berechnungsformulare auf den Online-Portalen auszufüllen, sollte man zum Beispiel wissen, wie hoch die Deckungssumme individuell sein sollte oder welche Leistungsarten vernünftigerweise abzusichern sind. Einen guten Ratgeber bietet hierzu finanzvergleich.de. Nachdem Sie sich über sinnvolle Vertragsklauseln informiert haben, können Sie online die günstigsten Unfallversicherungen dafür berechnen lassen. Tipp: Die Webseite erklärt auch, wie Sie die Kosten für die Police steuerlich geltend machen können, entweder als Sonderausgaben oder bei den beruflichen Werbungskosten.

Dienstag, 2. März 2010
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